Juristin Sarah Lincoln: Hilfe für marginalisierte Menschen

Sarah Lincoln engagiert sich bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte für soziale Gerechtigkeit. Nun soll sie Verfassungsrichterin in Hamburg werden.

Sarah Lincoln

Steht als Hamburger Verfassungsrichterin zur Wahl: Sarah Lincoln Foto: dpa | Arne Immanuel Bänsch

OSNABRÜCK taz | Ab 13.30 Uhr wird es spannend für Sarah Lincoln. Dann tritt im Hamburger Rathaus die Bürgerschaft zusammen. Auf ihrer Tagesordnung: Die Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Lincoln bewirbt sich auf Vorschlag der Linksfraktion.

Lincoln ist Rechtsanwältin mit bundesweitem Ruf. Bei der Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) leitet sie den Schwerpunkt Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung. Sie befasst sich mit Themen wie Equal Pay und Grundrechtsverletzungen in Geflüchtetenunterkünften.

Lincoln ist eine Juristin mit einem sehr klaren ethischen Kompass: „Soziale Gerechtigkeit ist mein Antrieb“, sagt sie der taz. „Meine Mission ist es, mich für die Rechte von marginalisierten Menschen einzusetzen, geflüchteten oder armutsbedrohten Menschen, Menschen mit Behinderung, von Rassismus Betroffenen.“

Lincoln hat eine enge Bindung an Hamburg. Sie hat hier Jura studiert und ihr Referendariat gemacht, hat hier ehrenamtlich Migranten beraten, hat hier ihren Lebensmittelpunkt.

Seit fünf Jahren ist Lincoln bei der GFF. Davor war sie Referentin für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte bei der Entwicklungsorganisation „Brot für die Welt“. Dort war ihr Schwerpunkt die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen, insbesondere in ihren Lieferketten.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Würde Lincoln gewählt, wäre ihr Tätigkeit ehrenamtlich und auf sechs Jahre befristet, mit der Option auf weitere sechs Jahre durch eine Folgewahl. „Im Regelfall käme ich als Stellvertreterin nur dann zum Einsatz, wenn die hauptamtliche Kraft ausfällt“, sagt sie. Aber auch ohne das wäre die Berufung wertvoll: „Sie wäre eine Anerkennung für meine bisherige Arbeit“, sagt Lincoln. Auch für ihre weitere Arbeit am GFF wäre sie hilfreich. „Das erweitert ja auch die Reputation.“

Für Lincoln wäre eine Tätigkeit als Verfassungsrichterin eine sehr folgerichtige Weiterentwicklung ihres juristischen Profils: „Ich besitze ja bereits Expertise im Verfassungsrecht“, sagt sie. „Ich setze mich gerne und engagiert für Demokratie und Rechtsstaat und für die Stärkung von Grundrechten ein.“

Die Parallele zu ihrer Arbeit bei der GFF wäre sinnstiftend: „In der Gesellschaft für Freiheitsrechte wirken wir auf Grundsatzentscheidungen hin, auf Urteile, die viele Menschen betreffen“, sagt sie. Auch beim Verfassungsgericht gehe es um sehr grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen. „Fast jedes Urteil ist dort ein Grundsatzurteil.“

Der GFF bleibt Lincoln also in jedem Fall erhalten. Auch ihre Tätigkeit als Mitherausgeberin des „Grundrechte-Reports“ setzt sie fort. Zehn Bürgerrechtsorganisationen stehen hinter ihm, von Pro Asyl bis zur Internationalen Liga für Menschenrechte, auch die GFF.

Und was, wenn Lincoln keine Mehrheit erhält? Dann müsste die Linksfraktion einen neuen Personalvorschlag einreichen. Lincoln glaubt nicht, dass das nötig ist. „Ich bin zuversichtlich, dass ich gewählt werde“, sagt sie. „Ich habe mich in verschiedenen Fraktionen vorgestellt und hoffe, dass ich mit meinem Lebenslauf und meinem juristischen Engagement für Demokratie und Grundrechte überzeugen konnte.“

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