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Kampf gegen ÜbergewichtBundesregierung will Zuckersteuer auf Getränke ab Mitte 2027

Das Kabinett beschließt einen Entwurf mit weniger Einnahmen als bisher vom Finanzministerium geplant. Kleine Hersteller sollen verschont werden.

rtr/taz | Die Bundesregierung will die geplante Zuckersteuer auf Getränke deutlich abspecken und zugleich kleine Hersteller davon ausnehmen. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für eine entsprechende Formulierungshilfe von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD sollen diese nun im Parlament beraten und umsetzen. Die neue Steuer soll am 1. Juli 2027 starten und helfen, die Kosten im Gesundheitssystem zu stabilisieren.

Der Grundgedanke dabei: Je höher der Zuckergehalt, desto höher soll auch die ‌Steuerbelastung ausfallen. Nach der neuen Vorlage soll es aber nur noch zwei statt bislang geplanter drei Steuerstufen geben. Getränke mit 5 bis weniger als 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen mit 26 Cent je Liter besteuert werden, ab 8 Gramm werden 32 Cent fällig. In einer früheren Fassung waren noch 26 Cent ab 5 Gramm, 32 Cent ab 7 Gramm und 38 Cent ab 10 Gramm vorgesehen.

Es sind Ausnahmeregelungen für kleine und unabhängige Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern vorgesehen. Zusätzlich wurde eine Befreiung für Betriebe bis eine Million Liter aufgenommen, wie das Finanzministerium mitteilte. Die staatliche Beihilfe muss allerdings die Europäische Kommission noch absegnen.

Die Zuckersteuer soll zum Beispiel Cola-Getränke, Orangenlimonade, gesüßte Fruchtschorlen, Eistees und Energydrinks erfassen. Gleiches gilt für zuckerhaltigen Sirup. „Nicht erfasst werden alkoholhaltige Getränke, weil diese in der Regel bereits einer anderen Verbrauchsteuer unterliegen“, so das Finanzministerium. Auch alkoholfreie Alternativen werden ausgenommen, ebenso wie reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Schorlen. „Milchmischgetränke sind aufgrund ihrer ernährungsphysiologischen Bedeutung und hinsichtlich der Calciumversorgung ausgenommen“, heißt es im Beschluss. Hafer- und Reisdrinks sowie Sojagetränke unterlägen ebenfalls nicht der Steuer. Zudem sollen Getränke mit künstlichen Süßstoffen nicht einbezogen werden.

Durch die Änderungen ‌sinken auch die erwarteten Einnahmen deutlich. Für 2027 rechnet der Bund bei voller Jahreswirkung mit 820 Millionen Euro, tatsächlich sollen wegen des Starts zur Jahresmitte 690 Millionen Euro in die Kasse fließen. Für 2031 werden Einnahmen von 890 Millionen Euro erwartet. Bisher waren noch Einnahmen von 925 Millionen Euro in der vollen Jahreswirkung für 2027 und 1,16 Milliarden Euro ⁠für 2031 veranschlagt worden. Allerdings sieht der Beschluss immer noch mehr Einnahmen als die Finanzkommission Gesundheit vor. Diese hatte 450 Millionen Euro jährlich veranschlagt.

Die Einnahmen sollen genutzt werden, um eine geplante Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verringern. Zudem soll die Abgabe zu einem gesünderen Konsum anregen. Laut Finanzministerium werden die jährlichen Versorgungskosten durch den erhöhten Konsum von gezuckerten Getränken für das Gesundheitssystem auf etwa 2,1 Milliarden Euro beziffert.

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