Klimapaket im Bundesrat: Einspruch nur beim Geld

Die Länder winken einen Großteil des Pakets durch. Aufgehalten wird die Preissenkung bei der Bahn und die Förderung neuer Heizungen.

Ein ICE neben einer Autobahn

Müssen sich wohl länger gedulden, bis es billiger wird: Bahnfahrer*innen und Fernpendler*innen Foto: dpa

BERLIN taz | Ungeachtet massiver Proteste haben wichtige Teile des Klimaschutzpakets der Bundesregierung am Freitag die letzte parlamentarische Hürde genommen: Beim Gesetz zur Einführung des nationalen Emissionshandels für die Bereiche Verkehr und Wohnen, beim Klimaschutzgesetz, das verbindliche jährliche CO2-Ziele für alle Sektoren festlegt, und beim Gesetz zur Erhöhung der Flugticketabgabe verzichtete die Länderkammer darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Diese können nun in Kraft treten.

Vor allem am Emissionshandelsgesetz hatte es zuvor noch einmal scharfe Kritik gegeben. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann kritisierte den vorgesehenen Preis von zunächst 10 Euro pro Tonne CO2 als völlig unzureichend. „Wir brauchen ein Preisschild, das stimmt und das nicht übersehen wird“, forderte der Grünenpolitiker mit Verweis auf weitaus höhere Preise in anderen Ländern. Zudem warnte er, dass der Emissionshandel durch einen „Konstruktionsfehler“ möglicherweise verfassungswidrig sei. Dass ein Kauf und Verkauf von Emissionsrechten mit einem Festpreis verfassungsrechtlich riskant sei, hatten mehrere Juristen bereits bei der Expertenanhörung im Bundestag erklärt.

Mit seiner Kritik am Emissionshandel stand Kretschmann aber ziemlich allein. Nur Schleswig-Holsteins CDU-Ministerpräsident Daniel Günther verlangte ebenfalls Änderungen. „Zehn Euro als Einstiegspreis ist einfach viel zu niedrig“, sagte er. „Das wird keine Lenkungswirkung entfalten.“ Sein Parteikollege Armin Laschet aus Nordrhein-Westfalen verteidigte das Gesetz dagegen als „großen Schritt auf dem Weg zum Klimaschutz in Deutschland“. Von der SPD meldete sich niemand zu Wort.

Zunächst gestoppt hat der Bundesrat dagegen ein Gesetz zu steuerlichen Aspekten des Klimaschutzpakets. Dazu gehören mit der Senkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent und der steuerlichen Förderungen von energetischer Gebäudesanierung und neuen Heizungen auch zwei Neuregelungen, die eigentlich unstrittig sind. Dass diese wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten können, ist damit unwahrscheinlich. Auch die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale für Fahrten über 20 Kilometer gehörte zu diesem Gesetz, für das die Länder nun den Vermittlungsausschuss anriefen.

Sie streiken: Die Temperaturen steigen. Der Meeresspiegel auch. „Fridays for Future“ ruft am 29.11. zum Klimastreik. Samstag protestiert „Ende Gelände“ gegen den Braunkohleabbau. Und am 2.12. beginnt die UN-Klimakonferenz.

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Diese Entscheidung fiel einstimmig, doch die Gründe für die Ablehnung sind unterschiedlich. Während Grüne und Linke auch inhaltliche Änderungen durchsetzen und etwa die Erhöhung der Pendlerpauschale in der geplanten Form ablehnen, geht es vielen anderen Länder-Vertreter*innen vor allem um eine andere Verteilung von Kosten und Einnahmen.

Denn weil Mehrwert- und Einkommensteuer zum Teil an die Länder fließen, sinken deren Einnahmen durch die geplanten Entlastungen beim Bahnfahren, Sanieren und Pendeln. Die Mehreinnahmen durch Emissionshandel und Luftverkehrssteuer gehen dagegen komplett an den Bund. Dieses „Ungleichgewicht“ müsse behoben werden forderte Niedersachsens CDU-Finanzminister Reinhold Hilbers. Die Länder hoffen, bis zur nächsten Bundesratssitzung am 20. Dezember zu einer Einigung mit dem Bund zu kommen.

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