Kommentar Fall Bivsi R. aus Duisburg: Gute deutsche Pflichterfüllung

Es ist gut, dass Bivsi R. nach Deutschland zurückkehren kann. Aber wieso ist das ein Gnadenakt? Damit wird Fremdheit fortgeschrieben.

Drei Menschen stehen vor einer blauen Wand

Gewissen? Pflicht! Bundesinnenminister De Maiziere beim Besuch des „Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr“, wo Abschiebungen koordiniert werden Foto: dpa

Eine in Deutschland geborene und aufgewachsene Jugendliche wird von der Polizei aus dem Schulunterricht gezerrt und mit ihren Eltern, abgelehnten Asylbewerbern, die seit 20 Jahren in Deutschland leben, abgeschoben. Der Fall erregt bundesweit Aufsehen, Petitionen und Proteste führen schließlich dazu, dass die Jugendliche Bivsi R. wieder nach Deutschland zurückkehren darf, genauso wie ihre Eltern.

Alle Beteiligten betonen, dass das Vorgehen der Behörden absolut rechtmäßig gewesen sei. Damit auch weiterhin alles seine Ordnung hat, ist der Weg zur Rückkehr ein „Schüleraustausch-Visum“ – wohlgemerkt für eine in Deutschland geborene, aufgewachsene und beschulte Jugendliche. Ihre Eltern dürfen aus „humanitären Gründen“ die Tochter an den Ort des jahrzehntelangen gemeinsamen Lebensmittelpunktes begleiten.

Der Gnadenakt des Schüleraustauschs, inklusive Hinweis darauf, dass Bivsi R. nach dem Schulabschluss einen Folgeantrag stellen dürfe, um ein Studium oder eine Ausbildung zu beginnen, ist im individuellen Fall selbstverständlich besser als der Verbleib am fernen Abschiebeziel. Jedoch wird dabei ganz den Regeln getreu die Fremdheit der Familie R. fortgeschrieben. Sie bleiben Ausländer, die zwar seit Ewigkeiten in Deutschland leben, aber immer wieder den demütigenden Gang auf die Behörde werden machen müssen, um dort auf das Wohlwollen der Beamten zu hoffen, Beamte, die doch immer nur ihre Pflicht tun.

Deutsche Beamte in Ausländerbehörde und Polizei sind sich keiner Schuld bewusst und sehen die Verantwortung allein in der Gesetzeslage. Grad so, als gäbe es keinen Ermessensspielraum für ihre Entscheidungen, kein politisches Bewusstsein jenseits kühler Durchführungsbestimmungen, kein Gewissen. Die Fremden müssen halt draußen bleiben, so sind die Regeln.

Geboren in Deutschland, aufgewachsen in Deutschland, in Deutschland zur Schule gegangen. Warum hat Bivsi R., warum haben so viele andere Kinder von Arbeitsmigranten, Geflüchteten und Asylbewerbern nicht automatisch ein Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit? Das würde deutschen Bürgermeistern oder Polizisten Krokodilstränen wie im aktuellen Fall ersparen. Sie müssten, sonst ganz bedauernswerte Opfer der Gesetzeslage, keine Schulkinder mehr aus dem Unterricht zerren und in Flugzeuge ans andere Ende der Welt zwingen, weil es ihre Pflicht ist. Und die Pflichterfüllung, die ist doch das Wichtigste.

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Jahrgang 1976, Redakteur für die tageszeitung 2006-2020, unter anderem im Berlinteil, dem Onlineressort und bei taz zwei. Public key: https://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=vindex&search=0xC1FF0214F07A5DF4

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