Kommentar Gorleben: Endliches Endlager

Jahrelang haben Gorleben-Gegner in Gorleben ohne Erfolg auf die geologischen Mängel des Salzstocks hingewiesen. Nun bietet sich ihnen eine neue Chance, das Vorhaben juristisch zu unterbinden.

Mehr als 30 Jahre ist das Endlagerprojekt Gorleben nun schon alt. Es blieb einst vom Deutschen Nuklearen Entsorgungszentrum übrig, für das im Jahr 1977 Gorleben als Standort auserkoren wurde. Dass der Salzstock, der nach dem Willen der Atomlobby möglichst schnell hochradioaktiven Müll aufnehmen soll, nur bis 2015 gemietet ist, das hätte sich sicher niemand träumen lassen. Schließlich müsste der Salzstock als Endlager den strahlenden Müll etwa eine Million Jahre lang sicher einschließen.

Das für die Endlagerung zuständige Bundesamt für Strahlenschutz hat mit den Eigentümern des Salzes - das sind in der Regel die Eigentümer der darüber liegenden Äcker und Wälder - lediglich befristete Nutzungsverträge abgeschlossen. Diese laufen Ende 2015 aus und erlauben zudem nur die Erkundung des Salzes und noch nicht die Endlagerung.

Die Gegner des Endlagerprojekts haben jahrelang zu Recht, aber ohne durchschlagenden Erfolg auf die geologischen Mängel des Salzstocks in Gorleben verwiesen. Schließlich liegt über dem Salzstock statt einer geschlossenen Gesteinsschicht eine mit eiszeitlichem Geröll gefüllte Gletscherrinne, über die Radioaktivität hoch an die Erdoberfläche gelangen könnte.

Das Endlagerprojekt steht auch juristisch gesehen auf strittigem Boden. Das gibt den Gegnern nun einen neuen Hebel an die Hand: Sie müssen einen Grundeigentümer finden, dessen Fläche direkt über dem Erkundungsbereich liegt und der den Vertrag mit dem Bundesamt nicht verlängert.

In andere Salzpartien ausweichen, das können die Betreiber des Projekts Endlager nicht mehr. Schließlich ist der Endlagerbereich gegenüber den ursprünglichen Plänen bereits fast halbiert. Denn die Eigentümer - darunter der Waldbesitzer Andreas Graf Bernstorff und mehrere Kirchengemeinden - haben in ihrem Salz von vornherein keine Erkundungen zugelassen.

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