Kriminalisierte Klimaproteste: Amnesty kritisiert Paragraf 129

Der Protest von Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nen wird in Deutschland kriminalisiert. Amnesty International fordert deshalb eine Reform des Paragrafen 129 im Strafgesetzbuch.

Demonstrierende die auf dem Boden sitzen, blockieren eine Kreuzung, Polizisten stehen im Hintergrund

Friedlicher Protest: Die Letzte Generation demonstriert, die Polizei steht bereit Foto: Daniel Vogl/dpa

BERLIN epd | Amnesty International beklagt eine zunehmende Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit in Deutschland. Der Strafvorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung werde genutzt, um gegen friedliche Proteste vorzugehen, kritisierte die Menschenrechtsorganisation am Donnerstag in Berlin. Davon seien unter anderem Klima-Aktivist:innen der Letzten Generation betroffen.

Vor diesem Hintergrund fordert Amnesty eine Reform des entsprechenden Paragrafen 129 des Strafgesetzbuchs. Damit solle sichergestellt werden, dass dieser nicht gegen friedliche Protestierende angewandt werde.

Die derzeitige Auslegung des Paragrafen sei aus menschenrechtlicher Sicht problematisch. Bereits ein anfänglicher Verdacht erlaube es den Ermittlungsbehörden, einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese seien überdies nicht auf die Tatverdächtigen von einzelnen, konkreten Straftaten beschränkt, sondern könnten ihr gesamtes Umfeld betreffen.

Das habe nicht nur Konsequenzen für die Betroffenen, sondern wirke abschreckend auf ganze Bewegungen. Derzeit ermittelten etwa die Staatsanwaltschaften München und Neuruppin in Brandenburg gegen Ak­ti­vis­t:in­nen der „Letzten Generation“.

Assoziation mit organisierter Kriminalität

Nach einer Razzia bei Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nen der Gruppe im Jahr 2022 wird dort weiterhin gegen fünf Beschuldigte ermittelt. Ihnen wird vorgeworfen, Attacken auf Anlagen der Ölraffinerie PCK in Schwedt im Nordosten Brandenburg verübt zu haben. Außerdem geht es um Aktionen am Flughafen BER und im Museum Barberini in Potsdam.

Die Ermittlungen sorgten „für eine Assoziation von friedlichem Klimaprotest mit organisierter Kriminalität und schrecken Menschen davon ab, von ihrem Recht auf Protest und Meinungskundgabe Gebrauch zu machen“, teilte die Letzte Generation damals mit.

„Die Kriminalisierung von friedlichem Protest ist ein Angriff auf die freie Zivilgesellschaft“, so auch die Amnesty-Expertin für Völkerrecht, Beate Streicher. Unbequemer Protest dürfe nicht rechtlich eingeschränkt werden. Aktivisten würden so eingeschüchtert und möglicherweise davon abgehalten, sich politisch zu engagieren.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.