Auch das Innenministerium hat kurz nach Auffliegen der Terrorzelle NSU Akten schreddern lassen. Ein Sprecher sagte aber, die vernichteten Akten hätten nichts mit dem Nazitrio zu tun gehabt.

Wer mag puzzlen? Bild: dpa
BERLIN dpa | Das Bundesinnenministerium hat noch nach dem Auffliegen der Thüringer Neonazi-Terrorzelle NSU die Vernichtung von Verfassungsschutz-Akten zum Thema Rechtsextremismus angeordnet. Im NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags, der am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammenkam, sorgte die Nachricht am Donnerstag für Empörung. Koalition und Opposition forderten als Konsequenz einen sofortigen Stopp der Vernichtung von Akten, die für die Untersuchungen des Ausschusses relevant sein könnten.
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Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte die Vernichtungsaktion vom 14. November 2011, betonte aber, dass die Akten nichts mit der NSU zu tun hätten. Es handele sich um sechs Anlagen zu Abhörprotokollen von Telefongesprächen im Bereich Rechtsextremismus, sagte der Sprecher. In solchen Anlagen wird begründet, warum eine Abhörmaßnahme für sinnvoll erachtet wird. Die Akten hätten gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht werden müssen. Der zeitliche Zusammenhang mit dem Auffliegen des NSU sei Zufall. „Das ergibt sich einfach aus einer Regelmäßigkeit“, betonte der Sprecher.
Die Obleute von Koalition und Opposition im Ausschuss zeigten sich dennoch empört. „Ich bin fassungslos, wie die Sicherheitsbehörden mit den Akten umgehen und umgegangen sind“, sagte der FDP-Obmann Hartfrid Wolff. Ein Vernichtungsstopp bei Bund und Ländern sei dringend notwendig. Seine SPD-Kollegin Högl sprach sogar von einem Skandal.
Linke-Obfrau Petra Pau sagte: „Ich bin fassungslos, dass das Bundesinnenministerium offensichtlich nach dem Auffliegen des NSU noch die Vernichtung von Akten angeordnet hat, ohne zu wissen, ob sie für die Untersuchung noch relevant sind.“ Über die Vernichtungsaktion hatten zuvor die Stuttgarter Nachrichten berichtet.
Der Untersuchungsausschuss kam am Donnerstag eigentlich zusammen, um über einen anderen Fall von Aktenvernichtung zu beraten. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz waren im November 2011 nach dem Auffliegen der Zwickauer Terrorzelle sieben Akten zur Neonazi-Szene in Thüringen vernichtet worden. Die Aktion soll in zwei Schritten erfolgt sein.
Gegen drei Mitarbeiter des Amtes laufen deswegen disziplinarrechtliche Ermittlungen. Ob die Aktenvernichtung eine gezielte Vertuschungsaktion war, ist weiter unklar. Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm hat wegen der Aktion um die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zum 31. Juli gebeten.
Na, da wird man jetzt wohl auch das Innenministerium auflösen müssen ... Ich befürchte jedoch: wenn man genau Bescheid wüss ...
Es gibt keine gesetzliche Löschfrist für Papierakten - hier wird gelogen, was das Zeug hält. Siehe hierzu auch den Kommenta ...
Tja, ganz schön doof, dieser Datenschutz... ...
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