Nach Brandanschlag in Meißen: Anklage gegen zwei Männer erhoben

Der Vorwurf: Brandstiftung und Sachbeschädigung. Das Motiv: Ausländerfeindlichkeit. Der Angriff vom Juni hat Folgen für die Tatverdächtigen.

Ein Polizist läuft an einem mit Flatterband abgesperrten Haus vorbei

Ort des Brandanschlags: geplante Flüchtlingsunterkunft in Meißen. Foto: dpa

DRESDEN afp | Mehr als sieben Monate nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Meißen ist gegen zwei Männer Anklage erhoben worden. Den 38 und 41 Jahre alten Tatverdächtigen wird schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mitteilte. Motiv für die Taten sei Ausländerfeindlichkeit gewesen.

Die Beschuldigten sollen demnach Ende Juni gewaltsam in ein Meißner Wohnhaus, in das Flüchtlinge einziehen sollten, eingedrungen sein und mit Hilfe von Brandbeschleunigern Feuer gelegt haben. Ein Wohnraum brannte völlig aus, das mehrstöckige Haus wurde vorerst unbewohnbar.

Die Tatverdächtigen hätten in Kauf genommen, dass das Feuer auch auf die angrenzenden Häuser übergreifen konnte, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Feuerwehr konnte das verhindern. Es entstand ein Sachschaden von rund 200.000 Euro.

Knapp zwei Monate nach dem Brandanschlag sollen die Männer Mitte August erneut in das Wohnhaus eingedrungen sein, um dieses endgültig unbewohnbar zu machen. In zwei Bädern und im Keller öffneten sie demnach Wasserhähne und versuchten, das Haus zu überschwemmen. Das misslang, weil die Wasserhähne verriegelt waren. Es entstand aber ein weiterer Sachschaden von 10.000 Euro.

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In den Vernehmungen haben die Tatverdächtigen die Vorwürfe eingeräumt. Der Anschlag in Meißen im vergangenen Juni hatte bundesweit für Empörung und Entsetzen gesorgt.

Schon zuvor hatte Sachsen wegen der massiven Proteste gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Freital bei Dresden Schlagzeilen gemacht. In den vergangenen Monaten hatte es bundesweit immer wieder Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte gegeben. In vielen Fällen wurden die Täter nicht gefasst.

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