Stornierung des Abschiebeflugzeugs: Nur vorübergehend frei
Aufgrund technischer Flugprobleme sind pakistanische Geflüchtete kurzfristig auf freiem Fuß. Grund für Jubel ist das aber nicht.
BERLIN taz | Laut Plan hätte Mubarak Ahmad schon am Dienstagabend abgeschoben werden sollen. Am Mittwoch erklärte der Pressesprecher des hessischen Innenministeriums gegenüber der taz dann, dass der Sammelcharter am Frankfurt doch nicht nach Islamabad gestartet sei. Der Flieger wurde aufgrund von logistischen und technischen Problemen im Zielstaat „kurzfristig storniert“.
Zu den Betroffenen kann der Sprecher aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben. Er merkt jedoch an, dass die Ausreisepflicht unabhängig von gescheiterter Abschiebung „weiterhin besteht“.
Ahmad ist einer von vielen Ahmadis in Deutschland, die aus Pakistan geflohen sind. Er gehört der religiösen Gemeinschaft Ahmadiyya an – einer muslimischen Minderheit, deren Religionsfreiheit und körperliche Unversehrtheit aufgrund einer pakistanischen Verfassungsänderung bedroht ist. Aktivist:innen vom International Human Rights Committee warnen, dass den Geflüchteten bei Abschiebung der Tod drohen könnte.
Er lebt seit sieben Jahren in Deutschland und hofft auf Asyl und Bleiberecht, dieses wird ihm allerdings nicht gewährt. So erklärte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gegenüber der taz, dass die Herkunft aus einem bestimmten Land „nicht automatisch zu einem Schutzstatus“ führe.
Nicht zu früh freuen
Ein ähnliches Schicksal erwarten über 500 weitere Ahmadis. Laut Samar Khan, Mitarbeiterin des Hum Hain Pakistan, befanden sich insgesamt 22 Pakistaner:innen in der Abschiebehaft in Darmstadt. Nachdem der Sammelcharter nicht gestartet war, sollen alle bis auf zwei entlassen worden sein. Aufgrund der nach wie vor drohenden Abschiebung rät Khan allerdings zur Vorsicht: „Alle sollten sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen“, äußert sie sich gegenüber der taz. Ferner sollen die Betroffenen „Aktivisten oder NGOs mit ins Boot holen“.
Laut Khan standen viele der Betroffenen in einem Arbeitsverhältnis und würden die Voraussetzung für Bleiberecht erfüllen. Überprüfen lässt sich diese Aussage nicht. Fest steht, dass einige von ihnen seit Jahren vergeblich auf einen Asylantrag warten. Laut Informationen von Unterstützer:innen der Geflüchteten ist der nächste Sammelcharter Richtung Pakistan Anfang Juni geplant.
Leser*innenkommentare
Stefan Schaaf
Der geplanten Abschiebung wird ja ein Asylverfahren nach rechtstaatlichen Maßstäben vorangegangen sein. Bei diesem Verfahren wurden sicherlich auch die in obigem Artikel genannten Argumente verhandelt. Das Ergebnis des Asylverfahrens ist zu respektieren und umzusetzen, ansonsten würde die Durchführung eines derartigen Verfahrens an sich keinen Sinn machen. Wenn noch rechtstaatliche Mittel offenstehen, ist es den Betroffenen natürlich vorbehalten, diese zu nutzen, und sich selbstverständlich auch anwaltlich beraten zu lassen.
nzuli sana
Keine Abschiebung nach Pakistan!
Ich finde die Abschiebungsgefahr gerät völlig aus dem Blick.
Verbessertes Bleiberecht für die Menschen aus Syrien!