Studie zu Einwanderung nach Deutschland: Hürden für Fachkräfte fallen

Der Bundesrat hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gebilligt. Eine aktuelle Studie zeigt, wie nötig das ist.

Robert Habeck und Nancy Faser hören im Bundestag der Rede von Hubertus Heil zu

In der letzten Sitzung vor der Pause berät der Bundesrat über das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

BERLIN taz | Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz kann in Kraft treten. Am Freitag billigte der Bundesrat das neue Gesetz, mit dem die Zuwanderung von Fach- und weiteren Arbeitskräften nach Deutschland vereinfacht werden soll. Ein Antrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses erhielt keine Mehrheit.

Ver­tre­te­r*in­nen der Bundesregierung hatten in der Länderkammer nachdrücklich für das Gesetz geworben. „Das neue Fachkräfteeinwanderungsrecht ist der Startschuss, um im internationalen Wettbewerb die besten Kräfte für Deutschland zu gewinnen“, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Angesichts des Arbeitskräftemangels sei es „notwendig, kluge Köpfe und helfende Hände aus anderen Ländern zu werben“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Dieses Gesetz kommt nicht zu früh, es kommt eher Jahre zu spät“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Vom Bundestag Ende Juni verabschiedet, senkt das neue Gesetz zahlreiche bürokratische Hürden und erlaubt Arbeitskräften, auch dann einzuwandern, wenn sie hier einen Job antreten, für den sie ihr in Deutschland anerkannter Berufsabschluss nicht direkt qualifiziert. Wer einen nicht anerkannten Berufsabschluss hat, darf künftig ebenfalls kommen, wenn er oder sie Berufserfahrung nachweisen kann und eine Stelle hier sicher hat. Mit der „Chancenkarte“ wird zudem ein Punktesystem etabliert, das es qualifizierten Menschen erlaubt, zur Jobsuche herzukommen. Auch bestimmte Geflüchtete dürfen unabhängig vom Asylantrag bleiben, wenn sie einen Job finden.

Eine Studie der OECD zeigt derweil auf, wie dringend notwendig solche Vereinfachungen bei der Zuwanderung sind. Für die Untersuchung hatten Ex­per­t*in­nen der OECD zwischen Sommer 2022 und Frühjahr 2023 rund 30.000 Arbeitskräfte im Ausland befragt, die sich vorstellen können, nach Deutschland zu kommen. Innerhalb von sechs Monaten gelang es dabei nur etwa 4 Prozent, tatsächlich einzuwandern – obwohl 50 Prozent das fest vor und fast alle bereits erste Schritte dazu unternommen hatten.

Personalmangel in den Botschaften könnte bremsen

Nur rund die Hälfte der Befragten gab an, einen positiven Eindruck vom deutschen Einwanderungssystem zu haben. Genauso viele verweisen auf die vergleichsweise schwierige deutsche Sprache als besonderes Hindernis für ihr Vorhaben. Etwa ein Drittel berichtet von Problemen, die Einwanderungsregularien zu verstehen. Besonders alarmierend sollte sein, dass fast die Hälfte der Befragten angab, ihr Vorhaben abbrechen zu wollen, wenn ihre Bemühungen innerhalb weiterer sechs Monate keinen Erfolg bringen würden.

Bei den Befragten, die es im Untersuchungszeitraum tatsächlich in die Bundesrepublik geschafft haben, nahm die Begeisterung für Deutschland ab. Nur rund ein Drittel von ihnen nimmt Deutschland als ein Land wahr, das Ein­wan­de­re­r*­in­nen „uneingeschränkt“ willkommen heißt, „teilweise“ willkommen fühlen sich immerhin 45 Prozent. Bei den Einwanderungswilligen im Ausland sind es über 50 Prozent, die sich Deutschland als „uneingeschränkt willkommenheißend“ vorstellen und rund 37 Prozent, die wenigstens „teilweise“ eine Willkommenskultur erwarten. Rund zwei Drittel derjenigen, die schon hier sind, gab aber immerhin an, in Deutschland insgesamt zufrieden zu sein.

Inwieweit das neue Fachkräftegesetz die Einwanderung in der Praxis tatsächlich vereinfacht und beschleunigt, bleibt abzuwarten. Besonderer Knackpunkt dürfte die Bearbeitung der Anträge in den deutschen Botschaften im Ausland sein. In der Studie der OECD berichten rund 40 Prozent der Befragten von „langen Wartezeiten“. Bei zehn Prozent derjenigen, die ein Visum erhielten, dauerte dieser Prozess länger als ein halbes Jahr. Schon zur Verabschiedung des neuen Fachkräftegesetzes im Bundestag vor zwei Wochen hieß es in Koalitionskreisen, das Auswärtige Amt müsse sich nun insbesondere darum bemühen, Personal in den Botschaften aufzustocken.

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