Urteil gegen Salafistenprediger Sven Lau: Zwei Männer, drei Geräte, 250 Euro

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt den Salafistenprediger Sven Lau zu fünfeinhalb Jahren Haft. Sein Verteidiger will in Revision gehen

Sven Lau hinter Sicherheitsglas im Gerichtssaal

Verurteilt: Sven Lau wollte mal Scharia-Polizist sein Foto: reuters

DÜSSELDORF taz | Vor einer Woche saß Salafistenprediger Sven Lau weinend hinter der dicken Panzerglasscheibe im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Er flehte das Gericht an, es möge beim Urteil auch an seine Kinder denken. An diesem Mittwoch nun, als der Fünfte Strafsenat um kurz nach 14 Uhr den Gerichtssaal betritt, steht Lau in schwarzem Hemd hinter der Sicherheitsscheibe. Er sieht blass und müde aus, wirkt aber gefasst. Seinen gut ein Dutzend Anhängern im Publikum hat er kurz zugewunken, jetzt blickt er konzentriert zur Richterbank, wo der Vorsitzende Richter Frank Schreiber das Urteil verliest.

Der Staatsschutzsenat spricht Lau in vier Fällen der Unterstützung einer terroristischem Vereinigung im Ausland für schuldig und verhängt fünf Jahre und sechs Monate Haft. Lau, so sieht es das Gericht als erwiesen an, soll zwei Männer für die Terrororganisation Jamwa angeworben und ihnen bei der Ausreise nach Syrien geholfen haben. Zudem soll er der Jamwa drei Nachtsichtgeräte und einen geringen Geldbetrag von 250 Euro überbracht haben. Lau habe den Verein „Helfen in Not“ dabei als „Fassade“ genutzt. Weil weiter Fluchtgefahr bestehe, werde die Haft nicht ausgesetzt.

Schreiber betont, dass das Urteil nicht nur auf den Aussagen der beiden geschleusten Männer, sondern auch auf anderen Zeugenaussagen und zahlreichen Sachbeweisen beruhe, darunter Telefongespräche, SMS, Chats, Videos und Fotos.

Wahrheit und Lüge

An den Aussagen der beiden Zeugen, Ismail I. und Zoubir L., die beide inzwischen selbst verurteilt sind, waren während des Prozesses immer wieder Zweifel aufgekommen, weil sie sich selbst widersprachen und zum Teil auch nachweislich die Unwahrheit sagten. „Man muss sich der Erkenntnis stellen, dass niemand immer lügt und niemand immer die Wahrheit sagt“, so Schreiber. Aufgabe des Gerichts sei es, die Aussagen zu überprüfen und einzuordnen.

Zeugen aus der radikal-islamistischen Szene würde in der Regel nicht reden, so der Richter, nicht über sich selbst, schon gar nicht über andere. Würden sie es tun, habe man es häufig mit „leicht narzisstischen Persönlichkeiten“ zu tun. Soll wohl heißen: andere aber gibt es nicht. Schreiber betonte auch, dass Ismail I., der stets als Kronzeuge der Anklage galt, erstmals nach Eröffnung des Verfahrens gegen Lau ausgesagt habe.

Mit scharfen Worten weist der Richter die Vorwürfe von Laus Verteidiger, dem Bonner Rechtsanwalt Mutlu Günal, zurück: „substanzloses Spektakel“, „groteske wie kurzatmige Attitüde“, so nennt der Richter Günals Ausführungen. Der Verteidiger hatte den einen Zeugen als „notorischen Lügner“, den anderen als „Irren“ tituliert und der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, einen „Rachefeldzug“ gegen Lau zu führen. „Im Zweifel soll es bitte Herr Lau gewesen sein – der Staatsfeind Nr. 1“, hatte Günal in seinem Plädoyer gesagt.

Vom Feuerwehrmann zum Scharia-Polizisten

Sven Lau, 36, ein ehemaliger Feuerwehrmann, stammt aus einer katholischen Familie, mit 19 konvertierte er zum Islam. Seit 2008 predigt er unter dem Namen Abu Adam. Mit Reden und YouTube-Videos wurde er neben Pierre Vogel schnell zu einem der bundesweit bekanntesten Salafistenprediger. Zunächst lehnte er Gewalt ab, dann aber radikalisierte er sich. Für bundesweite Empörung sorgte Lau 2014, als er gemeinsam mit anderen Männern als Scharia-Polizei durch Wuppertal zog.

Die Sicherheitsbehörden hatten Lau schon lange im Blick, im Frühjahr 2014 saß er bereits einmal drei Monate lang in Mannheim in Untersuchungshaft. Dann musste die Staatsanwaltschaft die Anklage fallen lassen, die Beweise reichten nicht aus. Die Frage war stets: Ist Lau zwar ein geistiger Brandstifter, der junge Leute zum Salafismus verführt, aber geschickt die Grenze zum Justiziablen nicht überschreitet? Oder ist er ein Terrorhelfer, der seine Unterstützung für den Dschihad als humanitäre Hilfe tarnt?

Das Gericht sieht nun die zweite Sichtweise als erwiesen an – und folgt damit weitgehend der Anklage. Bundesanwalt Malte Merz hatte sechseinhalb Jahre Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung für Lau gefordert. Die Anklagevorwürfe gegen Lau hätten sich in „beeindruckender Weise bestätigt“, hatte Merz in seinem Plädoyer gesagt.

Laus Verteidiger dagegen hatte in seinem Plädoyer Freispruch für seinen Mandanten gefordert, auch sollte Lau für die U-Haft von 19 Monaten entschädigt werden. Er hatte bereits im Vorfeld gesagt, im Falle einer Verurteilung werde er vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen.

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