Zugeständnis der Schufa: Nicht unbedingt freiwillig

Dass die Schufa 250.000 Einträge löscht, ist ein Signal für ihre Kompromissbereitschaft. Allerdings bewegt sich die Auskunftei nur auf massiven Druck.

Ein Mann in roter Kleidung, der vor einem orangefarbenem Hintergrund steht, zeigt, dass er leere Hosentaschen hat (Detailaufnahme)

Schufa-Einträge nach einer Privatinsolvenz werden ab sofort nur noch sechs Monate gespeichert Foto: Panthermedia/imago

Na bitte: Gegen Ende eines langen Gerichtsverfahrens und nachdem der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes klar gemacht hat, dass es so nun wirklich nicht geht, hat sich die Schufa bewegt und die Daten zur Restschuldbefreiung von 250.000 Personen gelöscht. Die Einträge nach einer Privatinsolvenz werden ab sofort nur noch sechs Monate gespeichert und nicht mehr drei Jahre. Letzteres hatte der EuGH-Generalanwalt beanstandet.

Die Schufa kommt mit ihrer Entscheidung dem Urteil des Gerichts zuvor. Das ist konsistent. Denn die Auskunftei hatte bereits vor zwei Jahren eine Transparenz- und Verbraucherfreundlichkeitsoffensive angekündigt. Jetzt noch übermäßig lange auf eine mutmaßlich rechtswidrige Praxis zu beharren, wäre nicht gerade im Einklang mit der angestrebten Außendarstellung gewesen.

Die Schufa, jahrzehntelang ein Synonym für Verschlossenheit und Resistenz gegenüber Verbraucherschutz, kann sich bewegen. Dafür braucht sie aber den Druck von außen, und zwar nicht zu knapp. Natürlich hätte die Auskunftei ihre Löschpraxis längst ändern können. Eine Vorlage dazu kam vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, das dem Betroffenen und Kläger recht gab. Die Schufa zog stattdessen vor den Bundesgerichtshof. Verbraucherfreundlichkeit? Die hätte man sich doch anders vorgestellt.

Nicht weniger spannend ist ein zweites Verfahren, das auch vor dem EuGH liegt und das noch deutlich weitreichendere Konsequenzen haben könnte. Dabei geht es um die Scorewerte, anhand derer die Schufa die Kreditwürdigkeit von Menschen einschätzt. Laut EuGH-Generalanwalt verstößt dieses Scoring gegen Europarecht.

Nun betrifft das Scoring – anders als die Speicherdauer für die Restschuldbefreiung – das Geschäftsmodell der Schufa im Kern. Wird sie daher den Rechtsweg bis zum Ende gehen? Oder ebenfalls vorher einlenken? An diesem Fall wird sich zeigen, wie ernst die Schufa es meint mit Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit.

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schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.

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