Plädoyers im NSU-Prozess: Laut Anwalt heißt das Opfer Zschäpe

Nach fast fünf Jahren hält die Verteidigung von Beate Zschäpe ihr Plädoyer: Diese habe keine zentrale Rolle in der Terrorserie gespielt.

Hermann Borchert und Beate Zschäpe nebeneinander im Gerichtssaal

Verteidiger Hermann Borchert und die Angeklagte Beate Zschäpe Foto: dpa

MÜNCHEN/BERLIN taz | Man hatte kaum noch mit dem Plädoyer der Verteidiger von ­Beate Zschäpe gerechnet. Fast fünf Jahre wurde in München über die zehn Morde des Natio­nalsozialistischen Untergrunds verhandelt, über die zwei Sprengstoffanschläge in Köln, die 15 Raubüberfälle. Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft liegt schon mehr als ein halbes Jahr zurück.

Immer wieder sorgten wiederholte Befangenheitsanträge für Verzögerungen, dann eine Erkrankung Zschäpes, schließlich ein „Familiennotfall“ ihres Verteidigers. Selbst am Dienstagvormittag, es ist der 419. Prozesstag, steigt das Gericht auf Antrag eines Anwalts des Mitangeklagten André Eminger noch einmal in die Beweisaufnahme ein und hört einen Zeugen.

Doch dann, Richter Manfred Götzl hat gerade mal wieder einen Antrag auf Unterbrechung abgelehnt, erhält Zschäpes Anwalt Herrmann Borchert doch noch das Wort. Er steht auf, schneuzt sich, setzt ein paarmal die Lesebrille auf und ab, blättert ein wenig in dem dicken gelben Ordner, richtet sein Mikrofon und beginnt. Es ist 13 Uhr. Zschäpes Gesicht ist hinter den herabfallenden Haaren verborgen. Sie hat ein Manuskript des Plädoyers vor sich liegen, liest mit.

Was die Anklage in ihrem Plädoyer vorgetragen habe, setzt der Anwalt an, reiche keineswegs aus, die Mittäterschaft Zschäpes an den NSU-Morden zu begründen. Das lasse sich weder aus den Tätigkeiten noch aus den Untätigkeiten seiner Mandantin ableiten. Auch nicht aus ihrem Charakter oder ihren politischen Aktivitäten vor dem Abtauchen in den Untergrund.

„Sie hatte die beiden Männer im Griff.“ Das habe die Bundesanwaltschaft Zschäpe vorgehalten. Doch sei dies nichts als die kritiklose Übernahme eines Zitats eines Zeugen gewesen, liest Borchert. Wie die Macht ausgesehen haben soll, die ­Zschäpe angeblich über „die beiden Uwes“ ausgeübt habe, bleibe die Bundesanwaltschaft zu erklären schuldig. „Anzunehmen, dass die beiden Uwes vor meiner Mandantin gekuscht hätten, erscheint geradezu absurd.“

Von einer „essentiellen Rolle“ seiner Mandantin könne keine Rede sein

Auch könne man die ihr attestierte Charakterstärke nicht als Indiz dafür werten, dass sie sich in jeder Hinsicht gegenüber Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt habe durchsetzen können, fährt Borchert fort. Schließlich habe man keinerlei Hinweise, über welche Charakterstärke die beiden Männer verfügt hatten. „Was nützt Charakterstärke, wenn diese gegenüber dem Lebenspartner keine Wirkung erzielt?“

Bundesanwaltschaft: „Tarnkappe“ und Logistikerin

Die Anklage wirft Zschäpe die volle Mitschuld an allen NSU-Taten vor, obwohl sie an keinem Tatort gesehen wurde. Der Prozess habe alle Vorwürfe bestätigt, Zschäpe sei die Logistikerin und „Tarnkappe“ des NSU-Trios gewesen, legte die Anklage in ihrem Plädoyer dar. Zudem habe sie, als sie den letzten Unterschlupf in Zwickau in Brand setzte, versuchten Mord begangen. Die Forderung: lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung. Die Höchststrafe.

Borchert geht auf die angebliche Aufgabenteilung des Trios ein, hält auch hier die Darstellung der Anklage für wenig überzeugend. So habe sie „die Aufgabe als Kassenwart nicht nur schlecht, sondern gar nicht erfüllt“. Zwar könne man der Bundesanwaltschaft in der Einordnung Zschäpes als „Tarnkappe“ folgen. Schließlich habe sich Zschäpe damals längst für ein Leben entschieden, das durch Raubüberfälle finanziert werden sollte.

Der Vorwurf, die Beschaffung von falschen Papieren, einer Wohnung et cetera diene nur dem Zweck, rassistische Morde zu begehen, lasse sich allerdings mit nichts begründen. Auch hinreichende Indizien dafür, dass Zschäpe selbst das Bekennervideo erstellt habe und dass es innerhalb des Trios einen „uneingeschränkten Wissensaustausch“ gegeben habe, wollte Borchert nicht sehen. Von einer „essentiellen Rolle“ seiner Mandantin könne keine Rede sein.

Überhaupt entspreche der Vorwurf, Zschäpe habe jede Beteiligung an den Taten ihrer beiden Freunde abgestritten, nicht den Tatsachen. „Sie hat sehr wohl die Übernahme von Verantwortung bekundet.“ Sie habe sich als moralisch schuldig dafür bekannt, dass sie zehn Morde nicht habe verhindern können, dass sie auf Böhnhardt und Mundlos nicht entsprechend habe einwirken können. Und sie habe sich aufrichtig bei allen Opfern entschuldigt. Aber diese Erklärung sei von der Anklage ignoriert worden.

Eintreten für den bewaffneten Kampf

Die 43-Jährige hatte ihren Anwalt im Dezember 2015 eine Erklärung verlesen lassen, in der sie alle Taten auf Mundlos und Böhnhardt schob. Sie habe von den Morden stets erst im Nachhinein erfahren und diese nicht gewollt, sich aber nicht aus der Abhängigkeit ihrer Kumpanen befreien können.

Die Bundesanwaltschaft hatte diese Darstellung nicht gelten lassen wollen. Von einer unterdrückten Stellung ­Zschäpes habe kein Zeuge berichtet, betonten ihre Vertreter. Auch Urlaubsfotos der Untergetauchten hätten die Angeklagte stets fröhlich gezeigt. Zudem sei Zschäpe früher selbst für einen bewaffneten Kampf eingetreten, lief mit einer Pistole herum. Wann es einen Bruch mit dieser Haltung gegeben haben soll, sei nicht erkennbar.

Borchert bemüht sich jedoch, seine Mandantin als Opfer darzustellen. Als Opfer nicht nur ihrer beiden Freunde, sondern auch als Opfer der Anklage, der Nebenkläger und der Presse. Egal, was Zschäpe sage, sie sei in deren Auge unglaubwürdig. Deshalb habe sie große Charakterstärke gezeigt, als sie sich entschieden habe, ihr Schweigen zu brechen. Aus eigener Überzeugung habe sie sich damals gegen ihre ursprünglichen Verteidiger gestellt und die bisherige Verteidigungsstrategie „über den Haufen geworfen“ – im Wissen, dass niemand ihren Ausführungen Glauben schenken würde.

Plädoyers auch von ­Zschäpes alten Anwälten

Bereits im Sommer 2014 hatte sich Zschäpe mit den Anwälten Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl überworfen, wollte sie feuern. Das Gericht lehnte ab, weil sonst der Prozess geplatzt wäre. Ein Jahr später aber gewährten die Richter Zschäpe einen neuen Anwalt: Mathias Grasel. Und der lässt sich von Borchert unterstützen.

Die beiden haben jedoch zentrale Teile der Beweisaufnahme verpasst. Grasel fiel im Prozess vor allem durch sein Schweigen auf – während sich die Altverteidiger weiter ins Geschehen einmischten. Nur einmal dominierte Grasel das Prozessgeschehen: Er gewann den Freiburger Psychiater Joachim Bauer als Gutachter. Der attestierte ­Zschäpe, dass sie krankhaft abhängig von Böhnhardt und deshalb schuldunfähig gewesen sei. Doch das Gericht erklärte Bauer für befangen. Ein Debakel.

Ob Zschäpe das jetzige Plädoyer hilft, ist zweifelhaft. Die Frage bleibt: Kann es sein, dass das Trio fast 14 Jahre gemeinsam auf engstem Raum lebte und Zschäpe von den Mordplänen nichts mitbekam? Eine Frage, die auch die Opferanwälte mehrfach aufwarfen. Mehrere Hinterbliebene hatten Zschäpe zuletzt vorgeworfen, zu lügen und nichts zur Aufklärung des NSU-Terrors beizutragen.

Borchert ergriff in seinem Schlussvortrag auch die Chance, den drei Vorgängern noch eins mitzugeben: 248 Hauptverhandlungstage lange habe sich Zschäpe nicht geäußert, sich stets mit dem Rücken zur Presse gesetzt, Blickkontakt zu Zeugen und Hinterbliebenen vermieden. Doch dieses Prozessverhalten, das die Anklage nun ebenfalls als Indiz für eine Täterschaft werte, habe sie nach eigener Stellungnahme nur an den Tag gelegt, weil ihr dies anwaltlich geraten worden sei.

Das Plädoyer soll am Mittwoch fortgesetzt werden. Dann kommt auch Grasel zu Wort. Die drei Altverteidiger werden dann ein eigenes Plädoyer halten – für eine Angeklagte, die seit Jahren nicht mit ihnen spricht.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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