Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Kein Geld für Klima statt Corona

Die Klage der Unionsfraktion war erfolgreich – und zwingt die Ampel zu einer Ausgabensperre. Karlsruhe beanstandet die Klimarücklage von Ende 2021.

Schriftzug des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Karlsruhe hat entschieden: Nachtragshaushalt 2021 ist verfassungswidrig Foto: Uli Deck/dpa

KARLSRUHE dpa/rtr | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandet den umstrittenen Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung von Ende 2021. Danach durften 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten zur Bewältigung der Coronakrise nicht umgewidmet und in den Klimafonds verschoben werden. Die Ampel-Regierung verhängte für den Klimafonds KTF am Mittwoch eine Ausgabensperre. Ein neuer Wirtschaftsplan werde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun ausgearbeitet, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Berlin.

Das Vorgehen der Ampel sei insbesondere wegen eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse für nichtig erklärt worden, sagte die Vize-Präsidentin des Gerichts, Doris König. Mit dem Urteil vom Mittwoch hat die Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erfolg.

Sie hatte gegen das entsprechende Haushaltsgesetz geklagt, weil aus ihrer Sicht damit die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse umgangen wurde. Zwar habe die Coronapandemie ausnahmsweise zur Aussetzung der Schuldenbremse berechtigt, so die Kläger.

Aber die nicht benötigten Gelder dann in das Sondervermögen Energie- und Klimafonds zu verschieben, sei nicht vom Grundgesetz gedeckt gewesen. Außerdem sei der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 rückwirkend und damit verspätet verabschiedet worden. Das entsprechende Haushaltsgesetz trat erst im Februar 2022 in Kraft.

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