Rüstungsexporte an Israel: Notwendige Grundsatzdiskussion

Unter welchen Umständen sind Rüstungsexporte zulässig und geboten? Klärung jenseits von den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten ist angesagt.

Ein F-35 Kampfjet im Dunkeln.

Teile für den F-35 Kampfjet dürfen nicht mehr aus den Niederlanden nach Israel geliefert werden Foto: Belga/imago

Spanien stoppt alle Rüstungsexporte nach Israel. Die belgische Region Wallonien, wo sich Belgiens Rüstungsschmieden befinden, hebt die bestehenden Exportlizenzen nach Israel auf. Und nun hat in den Niederlanden ein Gericht die Regierung angewiesen, die Genehmigung für geplante Lieferungen von Teilen des hypermodernen US-Kampfjets F35 nach Israel zu widerrufen.

Die Begründung ist überall ähnlich: Das Risiko, das mit den Rüstungsgütern Verbrechen begangen werden könnten, ist zu groß. Unterfüttert wird das mit der Feststellung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag vom 26. Januar, es bestünden hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass Israel in Gaza einen Völkermord an den Palästinensern begeht.

Gemäß der geltenden EU-Regeln zum Rüstungsexport ist eine Ausfuhrgenehmigung zu verweigern, „wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, verwendet werden, um schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu begehen“. Nach diesem Kriterium müssten alle Rüstungsexporte aus EU-Ländern nach Israel in der aktuellen Lage sofort beendet werden. Diese Forderung wird auch in Deutschland erhoben.

Die Bundesregierung lehnt das ab und verweist auf das Recht auf Selbstverteidigung sowie die besondere deutsche Verpflichtung gegenüber Israel. Beide Positionen haben gewichtige Argumente auf ihrer Seite. Eine politische Diskussion darüber findet in Deutschland allerdings nicht statt. Es gibt auch nicht den Versuch einer juristischen Klärung. Solange allein die Wiedergabe des Völkermordverdachts gegenüber Israel in Teilen der Politik als antisemitisch gebrandmarkt wird, dürfte eine offene Diskussion hierüber auch sehr schwierig sein.

Trotzdem ist sie unerlässlich – und zwar über den Fall Israel hinaus. Die Frage, unter welchen Umständen Rüstungsexporte zulässig und geboten sind, sollte jenseits von Einzelfällen diskutiert werden. Damit nicht auf unselige Ukrainedebatten ebenso unselige Israeldebatten folgen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Seit 2011 Co-Leiter des taz-Auslandsressorts und seit 1990 Afrikaredakteur der taz.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.