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AfD gewinnt EilverfahrenWie wehrhaft die Demokratie ist, entscheiden wir alle

Gareth Joswig

Kommentar von

Gareth Joswig

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Hochstufung der AfD als gesichert extremistisch zurückgewiesen. Ihr politisches Mimikry hilft ihr vor Gericht.

Die AfD wirft ihre Schatten: In mehreren Bundesländern ist die Partei gerichtsfest verfassungsfeindlich Foto: Hannes P Albert/dpa

E igentlich ist es absurd: Die AfD freut sich derzeit darüber, dass sie bundesweit „nur“ ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. Der Verfassungsschutz darf die Partei vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das Eilurteil vom Verwaltungsgericht Köln kommt für die AfD zur rechten Zeit – und lenkt praktischerweise von den hausgemachten Skandalen um ihre Vetternwirtschaft ab. Entsprechend groß ist das erwartbare Triumphgeheul der extrem Rechten über diese Entscheidung.

Man sollte sich dennoch davon nicht zu sehr in die Irre führen lassen: Es besteht auch für das Gericht weiter ein starker Verdacht, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen entfalten wird, sobald sie an der Macht ist.

Allerdings verfängt vor Gericht ihr taktisches Mimikry, sich formal zur Demokratie zu bekennen, gleichzeitig aber illiberale Demokratien wie die in Ungarn von Viktor Orbán anzuhimmeln oder auch in Deutschland offenkundig rechtsstaatswidrige Behörden wie die ICE von Donald Trump zu fordern.

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Denn natürlich diskriminiert die AfD schon jetzt mit rassistischen Äußerungen Minderheiten und trägt damit in erheblichem Maße zur Vergiftung des politischen Klimas bei, das nicht zuletzt rechte Gewalt verursacht, die sich proportional zur Normalisierung der AfD auf einem Rekordhoch bewegt. Unzählige Hetz-Postings auf Tausenden Seiten reichten dem Gericht aber für eine Hochstufung nicht aus – auch nicht das bei der Bundestagswahl geforderte Minarettverbot oder das muslimfeindliche Kopftuchverbot.

Die Indizien reichen dem Gericht nicht

Insofern ist die Einschätzung des Gerichts durchaus überraschend. Dass die AfD eben – anders als der von ihr angehimmelte Donald Trump mit dem Project 2025 – kein mehrhundertseitiges Papier zum autoritären Staatsumbau in der Schublade hat, hilft ihr vor Gericht.

Auch die weitgehende Übernahme des extrem rechten Kampfbegriffs „Remigration“ und taktische Distanzierungen gegenüber der Identitären Bewegung reichen dem Gericht nicht aus, weil mit Remigration ja auch etwas Anderes, Harmloseres gemeint sein könnte als das, was eigentlich alle darunter verstehen: staatliche Diskriminierung auch von Deutschen mit Migrationshintergrund, um ein ethnisch „reineres“ Volk zu erhalten.

Natürlich ist es nur juristisch schwer zu belegen, was die AfD tatsächlich tun wird, wenn sie an der Macht ist. Dass sie aber jetzt schon die Besetzung von Verfassungsgerichten behindert, wo sie eine Sperrminorität innehat, oder die Konstituierung des Thüringer Landtags blockierte, spielt in dem Urteil keine Rolle.

In mehreren Ländern verfassungsfeindlich

Man sollte beim Triumphgeheul der AfD aber auch nicht vergessen: In mehreren Bundesländern ist die Partei gerichtsfest verfassungsfeindlich – und völkische Kräfte geben in der Partei auch auf Bundesebene seit Jahren den Ton an. Seriöse politische Beobachter und auch die Wissenschaft sind sich da weitgehend einig. Kämpfe in der Partei drehen sich auf Bundesebene eben schon länger nicht mehr um die inhaltliche Ausrichtung, seit die Partei sich 2021 einen Vorstand ganz nach dem Geschmack des völkischen Rassisten Björn Höcke gewählt hat, wie er selbst mal formulierte.

Mit dem vorläufigen Todesurteil für ein AfD-Verbot ist der Beschluss auch eine Niederlage für eine falsch verstandene, aber viel beschworene wehrhafte Demokratie, die sich nur juristisch hinter Verfassungsschutzbeobachtung und Gutachten versteckt. Wie wehrhaft die Demokratie tatsächlich ist, entscheidet sich am Ende daran, wie viele bereit sind, für ihren Erhalt auf die Straße zu gehen, Zivilcourage zu zeigen, sich einzumischen und Diskriminierungen nicht hinzunehmen – um Druck aufzubauen und eine inhaltliche Brandmauer hochzuziehen und jetzt erst recht nicht das Feld zu räumen.

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Gareth Joswig
Redakteur Inland
Arbeitet seit 2016 als Reporter und Redakteur bei der taz. Zunächst in den Lokalredaktionen von Bremen und Berlin, seit 2021 auch im Inland und Parlamentsbüro. Davor Geschichts- und Soziologiestudium. Themenschwerpunkte: extreme Rechte, AfD, soziale Bewegungen, Mietenpolitik, dies, das, verschiedene Dinge.
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9 Kommentare

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  • Einfach mal lesen



    www.vg-koeln.nrw.d...26022026/index.php



    VG Köln 13 L 1109/25



    Sach mal so - die beteiligten Richter sind angesichts vieler vorangegangener Entscheidungen - auch ähnlicher Brisanz - über hier sinuierter Zweifel erhaben.



    Situativ gebotenes solides Handwerk - hier in einem Eilverfahren - sine ira et studio gefällt halt nicht immer.

  • Herr Joswig untermauert ungewollt, warum das Verwaltungsgericht Köln kaum anders entscheiden konnte.

    Mit der Analyse, dass da.it ein Parteiverbot aussichtslos wird, hat er natürlich recht.

  • Nach Kurzlektüre der 55 seitigen Urteilsbegründung, bleibt zu diagnostizieren das die deutsche Justiz nicht auf der Höhe der Zeit ist, wenn sie ausschließlich die Programmatik für eine Urteilsfindung berücksichtigt.

    Welche Rechtspartei formuliert denn heute noch ihre wahren politischen Ziele in einem Parteiprogramm oder legt sie schriftlich nieder? Abgesehen von Trump kein einziger der infrage kommenden Kandidaten.

    Der Verfassungsschutz hat seine Einstufung mit dem Verstoß gegen die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz begründet. Ein Gericht welches anhand der Beweisführung des Verfassungsschutzes lediglich von Indizien spricht, welche zudem nicht die Gesamtpartei betreffen, hat sein juristisches Handwerk entweder nicht gelernt oder sich mit der Materie nur oberflächlich befasst. Auf jeden Fall hat es keinen Überblick und anscheinend auch keinen Durchblick.

    Diejenigen die jetzt schon aus dem Beschluss das Aus für einen Verbotsantrag herbeireden, sollten bedenken, in Karlsruhe sitzen Juristen anderen Kalibers.

  • "Wie wehrhaft die Demokratie tatsächlich ist, entscheidet sich am Ende daran, wie viele bereit sind, für ihren Erhalt auf die Straße zu gehen, Zivilcourage zu zeigen, sich einzumischen und Diskriminierungen nicht hinzunehmen – um Druck aufzubauen und eine inhaltliche Brandmauer hochzuziehen und jetzt erst recht nicht das Feld zu räumen."

    - Wie es eigentlich auch immer der Blick von links auf Demokratie, Bürgerrechte und Antifaschismus war. "Alles muss man selber machen". Woher der seltsame Staatsfetisch in den letzten Jahren gekommen ist, wird mir immer schleierhaft bleiben.

  • Ich weiß, es ist schon mehrfach gesagt worden aber ich mache es gerne noch einmal:

    Wer die AfD verhindern oder bedeutungslos machen möchte, sollte die Probleme lösen, welche den Bürger stören.



    Mir kann doch keiner erzählen, dass ca. 20% der Westdeutschen und ca.30% der Ostdeutschen Wähler stramme Rechtsextremisten sind.



    Aber irgendwas treibt die Menschen zu einer Partei die nicht einmal ein anständiges Rentenkonzept hat. (Wobei das mMn keiner hat, der nicht auch Beamte in die Sozialkassen einzahlen lassen möchte).

    Und mir braucht auch bei aller Liebe niemand damit kommen, dass die Probleme, welche die Bürger sehen nicht real sind.



    Wir sind mit der ungesteuerten Migration überfordert, wir werden deindustrialisiert, die Sozialkassen sind leer, wir haben ein Kriminalitätsproblem in den Städten, die Menschen wollen nicht gendern und haben auch keine Lust mehr auf die Schreihälse die in Ermangelung von Sachargumenten alles und jeden niederbrüllen der vielleicht nicht deren Meinung ist.

    Ich denke, wenn sich jeder dieser Knoten nach und nach löst, kann man sehen wie die Umfragewerte der AfD schmelzen wie ein Flutschfinger in der Julisonne.

  • "Auch die weitgehende Übernahme des extrem rechten Kampfbegriffs „Remigration“ und taktische Distanzierungen gegenüber der Identitären Bewegung reichen dem Gericht nicht aus, weil mit Remigration ja auch etwas Anderes, Harmloseres gemeint sein könnte als das, was eigentlich alle darunter verstehen: staatliche Diskriminierung auch von Deutschen mit Migrationshintergrund, um ein ethnisch „reineres“ Volk zu erhalten."

    Genau und



    "ICE", gefällt doch den AfD-Bayern. Haben sie komplett übersehen.

    Es bleibt einem die Spucke weg, wie diese "gerichtliche Zusammenkunft" sich positioniert.

    "Mit dem vorläufigen Todesurteil für ein AfD-Verbot ist der Beschluss auch eine Niederlage für eine falsch verstandene, aber viel beschworene wehrhafte Demokratie, die sich nur juristisch hinter Verfassungsschutzbeobachtung und Gutachten versteckt. Wie wehrhaft die Demokratie tatsächlich ist, entscheidet sich am Ende daran, wie viele bereit sind, für ihren Erhalt auf die Straße zu gehen, Zivilcourage zu zeigen, sich einzumischen und Diskriminierungen nicht hinzunehmen – um Druck aufzubauen und eine inhaltliche Brandmauer hochzuziehen und jetzt erst recht nicht das Feld zu räumen."

    Danke an den Autor!

  • Ich versuche, ganz ruhig zu bleiben. Das Verfahren in der Hauptsache läuft noch. Der Rechtsstreit um die Einstufung der AfD könnte sich also noch lange hinziehen. Der Verfassungsschutz sollte die Zeit nutzen, um bessere Argumente vorzutragen.

  • Auch wenn es sich erst einmal nur um ein erstinstanzliches Urteil handelt, so habe ich doch die Vermutung, dass die höheren Instanzen gleichlautend entscheiden könnten. Das könnte einen Rückschlag für ein Verbotsverfahren bedeuten, denn mit dieser Entscheidung werden sich die in Frage kommenden Antragsteller noch weniger darauf einlassen, ein Verbotsverfahren bzw. ein Prüfverfahren einzuleiten.

  • Ein Rückschlag für die Leute die meinten ein Verbot der AfD wäre nur Formsache und würde ohne Probleme durchgehen. Wie man an dem Urteil heute sieht: Eben nicht.



    Und eine Einstufung als gesichert rechtsextrem ist nochmal eine Nummer unter einem Verbot der Partei, wo weitaus höhere Maßstäbe angelegt werden.