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Mitarbeiterin in Ausländerbehörde„Frau K. verhält sich, als wäre sie Gott“

Sach­be­ar­bei­te­r:in­nen haben viel Macht über die Schicksale von Asylsuchenden. Das zeigt der Fall einer Abteilungsleiterin der Ausländerbehörde Landshut.

Der Ort, an dem Frau K. über Schicksale entscheidet, ist in Grautönen gehalten. Von der Decke bis zum Linoleumboden. Im Wartebereich sitzen ein Mann im Rollstuhl, ein Pärchen, eine Familie mit zwei Kindern. Neben dem Spieltisch hängt ein Plakat mit der Überschrift „Freiwillige Ausreise und Rückkehrhilfe“. Im Takt weniger Minuten werden die Wartenden aufgerufen, in eine der vielen Kabinen. Winzige Glasboxen, kaum einen Quadratmeter groß. Hier stehen sie dann vor einer Scheibe. Und dahinter, auf Bürostühlen, sitzen die, die über ihren weiteren Lebensweg walten. Leute wie Frau K.

K. ist eine junge Frau, die früh Behördenkarriere gemacht hat, hier im Landratsamt Landshut, Niederbayern. Geflüchtete fürchten sie, unter Fachleuten im Freistaat ist sie als Hardlinerin bekannt. Frau K. leitet die Abteilung „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Duldung“, das heißt: Sie ist auch zuständig für Abschiebungen. Ein Thema, das die innenpolitische Debatte in Deutschland seit Jahren prägt. SPD-Kanzler Olaf Scholz forderte Abschiebungen „im großen Stil“, die Bundesregierung unter CDU-Kanzler Friedrich Merz rief eine „Rückführungsoffensive“ aus. Aber am direkten Hebel, da sitzen in den Amtsstuben Menschen wie Frau K.

Die taz hat länger als ein Jahr zu K. und zur Landshuter Ausländerbehörde recherchiert, hat mit Betroffenen, Mitarbeitenden von Hilfsorganisationen, An­wäl­t:in­nen und Menschen aus der Gegend gesprochen. Daraus entstand das Bild einer Beamtin, die Geflüchteten systematisch die Integration erschwert, die Menschen in Not schikaniert und zur Ausreise drängen will; einer Staatsbediensteten, die Menschen unter fragwürdigen Bedingungen abschieben lässt.

Das Machtgefälle am Behördenschreibtisch ist enorm. Auf der einen Seite eine Sachbearbeiterin, über die gesagt wird, sie verhalte sich, als wäre sie Gott. Auf der anderen Seite Menschen wie Ayana Akello, Mohamed Sesay und Mamoud Kanu.

Er bittet, langsamer zu sprechen, sie schreit sie ihn an

Ayana Akello, die Frau K. nach Uganda abschieben wollte, obwohl ihr als lesbischer Frau dort Verfolgung drohen würde.

Mohamed Sesay aus Sierra Leone, der mehrere Ausbildungsverträge ablehnen musste, weil Frau K. ihm die Arbeitserlaubnis verweigert.

Mamoud Kanu, der direkt aus der Psychiatrie nach Sierra Leone abgeschoben wurde.

Zu ihrem Schutz heißen Sesay und Akello hier anders als in Wirklichkeit. Der Redaktion sind ihre richtigen Namen bekannt.

Jedes Mal, wenn Mohamed Sesay einen Termin bei Frau K. hat, stellt er seinen Rucksack in die Tür des Glaskastens. Die Tür könne per Knopfdruck verriegelt werden, erzählt er. Bekannte seien unter falschem Vorwand ins Landratsamt gelockt und direkt abgeschoben worden. Ein übliches Vorgehen der Ausländerbehörden, wie Mitarbeitende des Bayerischen Flüchtlingsrats bestätigen.

Sesay spricht leise, hat den Blick gesenkt. Frau K. habe ihn von Anfang an schikaniert. Weil sie so schnell spreche, verstehe er sie oft nicht. Einmal bat er sie, langsamer zu reden. Frau K. habe ihn darauf nur angeschrien. Ein anderes Mal habe sie ihm ungefragt ins Haar gefasst. Überprüfen lässt sich das nicht. Frau K. selbst reagierte auf eine Anfrage nicht. Das Landratsamt Landshut hat den Sachverhalt in einem schriftlichen Statement weder dementiert noch bestätigt, sondern verwies auf die Unmöglichkeit von Körperkontakt aufgrund des „Schalterkonzepts“.

Sesay ist 28 Jahre alt, er kam 2016 nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Asylantrag damals ab. Sierra Leone steht zwar nicht auf der Liste der sicheren Herkunftsstaaten, in die Deutschland abschiebt, jedoch gelten Armut, Arbeitslosigkeit oder schwierige Lebensbedingungen auch nicht als Asylgründe. Mohamed Sesay wollte nicht freiwillig ausreisen, aber weil er keinen Pass besaß, konnte er auch nicht abgeschoben werden. Er wurde zu einem „Geduldeten“ und Frau K. zu seiner Sachbearbeiterin.

Sie hatte mehrere Möglichkeiten: Bei guter Integration hätte sie ihm trotz seines negativen Asylentscheids eine Aufenthaltsgewährung erteilen können. Mohamed Sesay lernte Deutsch, er fand Freunde, spielte Fußball im örtlichen Verein. Menschen aus seinem Umfeld beschreiben ihn als motivierten, gut integrierten jungen Mann. Frau K. hätte Sesay auch eine Ausbildungsduldung für Personen ausstellen können, die sich in einem Beruf mit Fachkräftemangel ausbilden lassen. Sesay wollte. Und er bekam mehrere Ausbildungsverträge angeboten, die der taz vorliegen. Doch Frau K. verweigerte ihm die Ausbildung. Wegen „ungeklärter Identität“. Dabei legte Mohamed Sesay eine Geburtsurkunde vor. Stattdessen habe Frau K. ihn für 80 Cent die Stunde die Toiletten der Unterkunft schrubben lassen, in der er sich mit einem anderen Asylbewerber ein Zimmer teilte, sagt Sesay. Weigerte er sich, strich sie seine Sozialleistungen und warf ihm „hartnäckige Mitwirkungsverweigerung“ vor.

Das Gesetz lässt Sach­be­ar­bei­te­r*in­nen in den Ausländerbehörden einen Ermessensspielraum. Sie sollen den Einzelfall betrachten, einschreiten, wenn von jemandem eine Gefahr ausgeht, aber auch Integrationsleistungen würdigen. Doch wer an Beamte gerät, die jede Möglichkeit nutzen, um eine Ausreise zu erzwingen, an Beamte wie Frau K., ist machtlos.

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Ayana Akello fängt an zu weinen, als sie von diesem einen Frühlingstag vor vier Jahren erzählt. Gegen Mittag habe Frau K. mit einem Kollegen und zwei Polizeibeamten unangekündigt vor ihrer Tür gestanden und ihr mitgeteilt, dass sie abgeschoben werde. Akello, 40 Jahre alt, ist lesbisch, 2012 war sie aus Uganda geflohen, einem Land, in dem queeren Menschen inzwischen sogar die Todesstrafe droht. Akellos Asylantrag wurde allerdings mehrfach abgelehnt, weil man ihr nicht glaubte, dass sie lesbisch ist. Gemeinsam mit einem schwulen Freund, der inzwischen in Nürnberg lebt, hat sie zwei Kinder. Beide sind in Landshut geboren.

Weil der besagte Frühlingstag ein Feiertag war, konnte Akello ihren Anwalt nicht erreichen. Ihre beiden Kinder habe Frau K. ihr damals abgenommen. Danach, so erzählt es Akello, ließen Frau K. und ihr Kollege sie mit den Polizisten allein. Weil sie sich widersetzt habe, hätten die Beamten zugeschlagen. Auf ihrem Handy zeigt Akello Fotos ihres blutunterlaufenen Auges, sie erzählt, dass sie später eine Anzeige bekam, weil sie sich laut den Beamten gewaltsam gewehrt habe. In einem schwarzen Bulli sei sie, getrennt von ihren Kindern, zum Flughafen München gebracht worden. Doch zur Abschiebung nach Uganda kam es nicht an diesem Tag. Man sagte ihr nur, das Flugzeug sei voll.

Die Willkür wirft Fragen auf: Geht es darum, so viele Menschen zum Abschiebe­terminal zu bringen wie nur möglich? Geht es um Demütigung?

Ayana Akello sagt, während des Abschiebeversuchs habe Frau K. ihr keine Chance gelassen, den Vater der Kinder zu informieren. Wäre die Abschiebung geglückt, hätte man die Kinder wohl von ihrem Vater getrennt, der im Gegensatz zu Mutter und Kindern einen Aufenthaltstitel hat. Artikel 6 des Grundgesetzes verpflichtet staatliche Behörden dazu, Familien nicht ohne Weiteres auseinanderzureißen und das Kindeswohl genau abzuwägen.

Die Willkür im Vorgehen von Frau K. wirft Fragen auf. Geht es darum, so viele Menschen zum Abschiebeterminal zu bringen wie nur möglich, damit ja kein Platz im Flieger leer bleibt? Geht es um Demütigung? Auch andere Betroffene, mit denen die taz gesprochen hat, berichten von Abschiebeversuchen, die sie traumatisiert zurückließen. Ayana Akello und ihr Sohn sind seither in Therapie. Weil da die ständige Angst vor der Abschiebung ist.

Kein Pass, keine Arbeit, kein Geld

Über 5.000 Kilometer trennen Mamoud Kanu inzwischen von Deutschland. Er ist wieder in Freetown, der Hauptstadt von Sierra Leone. Im November 2024 habe Frau K. ihn abschieben lassen, sagt Kanu am Telefon, direkt aus der Psychiatrie. Er sei dort wegen Depressionen in Behandlung gewesen, als die Polizei ihn abholte und in Abschiebehaft brachte. Eine Pflegefachkraft aus dem betreffenden Krankenhaus bestätigt das. Vier Beamte hätten ihn, in Handschellen und Fußfesseln, über Belgien nach Sierra Leone eskortiert. Das Flugticket liegt der taz vor.

„Diese Frau wollte mich von Anfang an abschieben“, sagt Kanu über Frau K. „Ich habe unendlich unter ihr gelitten.“ Was sie gegen Mamoud Kanu in der Hand hatte, war der fehlende Pass. Also verweigerte sie ihm die Arbeitsgenehmigung. Kanu steckte in einem Teufelskreis: Ohne Pass keine Arbeitserlaubnis, ohne Arbeit kein Geld, und ohne Geld konnte er in der Heimat keinen Pass beantragen.

Eines Tages habe Frau K. mit der Polizei unangekündigt vor seiner Tür gestanden und seine Unterkunft durchsucht. In Deutschland herrscht Passpflicht, K. zeigte ihn an, weil er keinen besaß. Auch das, so berichten Fachleute, sei ein Mittel von Sachbearbeiter:innen, um den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen. Sie sollen freiwillig ausreisen. Er habe in ständiger Angst gelebt, sagt Kanu, und Suizidgedanken entwickelt.

Ein Mann, der akute Depressionen hat und direkt aus der Psychiatrie abgeschoben wird – das dürfte eigentlich gar nicht sein. Denn Erkrankte dürfen laut Gesetz nicht abgeschoben werden, wenn sich dadurch ihr Gesundheitszustand wesentlich zu verschlechtern droht. Aber Bundesländer und Ausländerbehörden legen das Gesetz unterschiedlich aus. Im Unterschied zu Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein hat Bayern die Abschiebung aus stationärer Behandlung nicht verboten. Mehr Spielraum für Hard­li­ne­r*in­nen wie Frau K.

„Es ist ein Vorgehen, das immer haarscharf an rechtswidrigem Verwaltungshandeln vorbeischrammt“, sagt Anna Frölich, Anwältin für Migrations- und Asylrecht in München. Sie fragt: „Was motiviert Sachbearbeiter in Ausländerbehörden, Leute so zu behandeln, Leute anzulügen, Leute in die Abschiebung zu drängen?“

Frau K. hat auf die Anfrage der taz nicht persönlich reagiert. Das Landratsamt Landshut verwies in einem Antwortschreiben auf die Umsetzung geltender Rechtslagen seitens ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die in diesem Artikel beschriebenen Vorwürfe bezeichnete das Landratsamt als „haltlos“ und kündigte im Falle einer Veröffentlichung personenbezogener Daten rechtliche Schritte an.

Ayana Akello sagt, in ihrem Umfeld gebe es viele Leute, die Angst vor Frau K. haben. Manche dächten, sie sei einfach rassistisch, andere glaubten, dass ihr etwas widerfahren sei, was sie verbittert habe. „Ich verstehe es einfach nicht. Warum tut sie das? Ich könnte jetzt schon zwei Ausbildungen abgeschlossen haben“, sagt Mohamed Sesay. Er wirkt erschöpft, berichtet von Schlafstörungen. Mamoud Kanu fragt: „Warum behandelt sie uns so? Ist es, weil wir Afrikaner sind? Kein Deutscher würde so behandelt werden.“

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4 Kommentare

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  • Wie würde Frau K es wohl finden unerwartet in ein Flugzeug verfrachtet zu werden, in eins der ärmsten Länder Afrikas ohne finanzielle ausgesetzt zu sein und um Hilfe bitten zu müssen?



    Lehrreich?

  • Die Scham muss die Seiten wechseln. Das gilt auch hier...

  • Vielen Dank, dass Sie darüber schreiben! Frau K. ist bei weitem nicht die einzige Verantwortliche die ihren Sadismus in Bayern ungestört ausleben kann. Die Gefüchteten werden auf manchen Landratsämtern grundlos angeschrien, bewusst in ihren Möglichkeiten beschnitten und sogar in psychotischem Zustand also in vollkommener Hilflosigkeit abgeschoben. Oft ohne menschenwürdige vorgeschriebene Standards einzuhalten. Es ist einfach nur traurig. Wer Angst um seinen/ihren Aufenthalt hat, traut sich nicht rechtlich dagegen vorzugehen und hat in der Regel auch kein Geld dafür. Wo kein Kläger, Recht und Schutz mehr gegeben, macht sich Sadismus in allen Formen breit. Die Bemühungen des Bayrischen Flüchtlingsrats für mehr Menschlichkeit können nicht hoch genug eingeschätzt werden.

  • Hier geht es nicht nur um GG Art. 6, hier geht es schon lange um GG Art. 1! Ich zitiere:

    "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.



    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.



    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

    Diese unveräußerlichen Menschenrechte gelten für ALLE Menschen, nicht nur für Deutsche.



    Menschen, die andere Menschen so behandeln, wie es in manchen bayerischen Landratsämtern geschieht - nicht nur in Landshut - handeln schon lange nicht mehr im Geist unseres Grundgesetzes.

    Heute hat das BVerfG übrigens entschieden, dass bei jeder widerrufenen Aufnahmezusage für afghanische Ortskräfte der Einzelfall zu prüfen ist. Auch diese Entscheidung zeugt nicht von besonderem Mut. Wenn mir jemand etwas zusagt, muss ich mich auf diese Zusage verlassen können, umso mehr, wenn sie von einem staatlichen Organ stammt. Alles andere ist ein Vertragsbruch.