Gerichtsstreit um Grottian-Aufruf : Bannmeile Bankfiliale

Sind Demos in Banken rechtens? Politologe Peter Grottian hat zu symbolischen Besetzungen von Finanzinsituten aufgerufen und wehrt sich nun gegen einen Strafbefehl.

Hier sollte am besten nur um Kredite nachgefragt werden - finden jedenfalls die Geldhäuser... Bild: imago

FREIBURG taz | Der Berliner Politikprofessor Peter Grottian will auch weiter zu symbolischen Bankbesetzungen aufrufen dürfen. Er hat deshalb Widerspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Lindau eingelegt. Das Gericht hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro (60 Tagessätzen) wegen öffentlicher Aufforderung zum Hausfriedensbruch verurteilt.

Konkret ging es um den Bankenaktionstag von Attac. Am 29. September sollten in 25 Städten Banken mit Schokoladenpistolen überfallen werden. Im Schalterraum sollten politische Forderungen verlesen und Pralinen verteilt werden. Das Fernsehen sollte über die symbolischen Aktionen berichten. Nach einer halben Stunde wollte man wieder gehen.

Am Ende fiel die Aktion etwas kleiner aus, und nur neun Banken wurden besetzt - mit zum Teil geringer Beteiligung von Aktivisten. Die betroffenen Banken erhoben keine Strafanzeige. Strafrechtlich behelligt wurde nur Peter Grottian. Anlass war ein Bericht in der Lindauer Zeitung über eine Veranstaltung mit Grottian, bei der er zur Teilnahme aufgerufen hatte. Sein Anwalt hat nun beantragt, das Verfahren einzustellen. "Bei den Schalterhallen der Banken handelt es sich um Geschäftsräume, die dem allgemeinem Publikumsverkehr offen stehen", heißt es im Einspruch, der der taz vorliegt, "die Räume wurden nicht mit der Intention der Begehung einer Straftat betreten, sondern um die politische Meinung Kund zu tun."

Ein ganz ähnliches Problem behandelt am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Dort wird geprüft, ob das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch im Frankfurter Flughafen gilt. Der Flughafenbetreiber Fraport ist zwar eine private Gesellschaft, die aber - anders als die von Attac besetzten Banken - voll im staatlichen Eigentum steht.

Geklagt hatte die Aktivistin Julia Kümmel, der von Fraport ein Hausverbot für politische Aktionen auf dem Flughafengelände erteilt worden war. Zuvor hatte sie im März 2003 mit der "Initiative gegen Abschiebungen" in der Schalterhalle Flugblätter verteilt. Kümmel erhob gegen das Hausverbot Verfassungsbeschwerde.

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