Amt gegen Finanzkriminalität: Kritik an neuer Geldwäsche-Behörde

Das Bundeskabinett hat ein neues Amt gegen Geldwäsche gebilligt. Doch dafür fehlen ihm Zuständigkeiten, Befugnisse und Ressourcen, sagen Experten.

Koffer mit sehr viel bargeld.

Sollte in Zukunft nicht so einfach möglich sein: Bargeldgeschäfte mit größeren Summen Foto: imago

Berlin taz/rtr Die neue Behörde soll 1.700 Beschäftigte und ihren Hauptsitz in Köln sowie einen Nebenposten in Dresden haben. Nicht gerade klein also. Dennoch halten Kri­ti­ke­r:in­nen das vor der Gründung stehende Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) für „im Grunde wertlos“. Die Idee einer Bundesoberbehörde für den Kampf gegen Finanzkriminalität „ist und bleibt gut“, sagte Konrad Duffy von der Organisation Finanzwende. Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf setze „die Idee aber nicht einmal im Ansatz um“, weil es dem BBF an Zuständigkeiten, Befugnissen und Ressourcen fehlen werde.

Das neue Amt bündele „unterschiedliche Kompetenzen innerhalb der Geldwäschebekämpfung in einer neuen Behörde mit ausreichend Personal und einer modernen IT-Infrastruktur“, sagte hingegen Finanzminister Christian Lindner (FDP). Auch die „rechtlichen Rahmenbedingungen“ würden verbessert. „Nur so wird es uns gelingen, dass künftig auch die großen Fische ins Netz gehen“, betonte Lindner.

Geldwäsche ist in Deutschland verbreiteter als in vielen anderen Staaten. Ein internationales Expertengremium hatte Deutschland im Sommer 2022 zwar Fortschritte attestiert, aber kritisiert, dass es vor allem an einer effektiven Strafverfolgung hapere. „Besonders schmerzhaft ist, dass die Möglichkeit zur administrativen Vermögensabschöpfung weiter fehlt“, fügte Konrad Duffy von Finanzwende am Mittwoch hinzu.

Konkret sollen die strafrechtlichen Ermittlungen sowie die Koordinierung der Geldwäscheaufsicht im neuen Bundesamt zusammengeführt werden. 2025 wird dann dort auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) angesiedelt werden. Allerdings bleiben Zuständigkeiten von Bundeskriminalamt (BKA) und Zollfahndungsdienst (ZFD) ebenso wie die Rolle der Staatsanwaltschaften der Länder bei der Geldwäschebekämpfung bestehen. Eingerichtet werden soll ein Immobilientransaktionsregister, um Missbrauch vorzubeugen und für mehr Transparenz zu sorgen. In dem Register werden Angaben aus elektronischen Verkaufsanzeigen gespeichert.

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