Antrag auf AfD-Verbot: Wanderwitz will abwarten

Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz will ein Gerichtsurteil abwarten. Erst danach überlege er einen Verbotsantrag im Bundestag zu stellen.

Marco Wanderwitz

Marco Wanderwitz Foto: Stefan Boness

BERLIN taz | Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz will das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz abwarten, bevor er möglicherweise einen Antrag auf ein Verbot der extrem rechten Partei in den Bundestag einbringt. Das Urteil wird Ende Februar erwartet.

Wanderwitz ist einer der klarsten Befürworter eines Verbotsverfahrens, seit einigen Wochen sucht er Mit­strei­te­r*in­nen für einen fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag – 36 braucht er dazu. „Ich führe viele gute Gespräche, erfahre viel Zuspruch“, sagte Wanderwitz der taz. „Ich bin optimistisch.“

Wer konkret seinen Antrag unterstützen will und wie viele Mit­strei­te­r*in­nen er schon hat, dazu will er sich noch nicht äußern. Nur so viel: „Zwischenstand ist, dass wir die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster abwarten werden.“

Das OVG wird am 27. Februar über drei Berufungsverfahren der AfD mündlich verhandeln. Wichtig für Wanderwitz ist dabei vor allem die Einstufung der gesamten AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dieses hatte die AfD entsprechend eingestuft, die Partei dagegen Berufung eingelegt.

Sie scheiterte damit vor dem Verwaltungsgericht in Köln, jetzt steht das Urteil der nächsten Instanz an. Verhandelt werden in Münster dann auch Einstufungen des offiziell aufgelösten „Flügels“ um Björn Höcke und der Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“.

Der Sozialflügel der CDU, die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) hat unterdessen Meldungen vom Wochenende korrigiert, sie fordere ein Verbot der AfD. Es habe lediglich Forderungen gegeben, dass sich der CDA-Bundesvorstand mit dem Thema beschäftige, hieß es.

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