Belästigungen durch Abtreibungsgegner: Gegen den Walk of Shame

Die Ampelkoalition will Belästigungen vor Abtreibungs-Einrichtungen unter Strafe stellen. Im Koalitionsvertrag hatte sie aber deutlich mehr versprochen.

Abtreibungsgegner ziehen mit Kreuzten und Marienbildern durch Berlin

Abtreibungsgegner unterwegs in Berlin im Juni 2023 Foto: Florian Boillot

Endlich passiert mal etwas in Sachen reproduktiver Gerechtigkeit. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur sogenannten Gehsteigbelästigung beschlossen. Künftig sollen Abtreibungsgegner_innen, die vor Beratungsstellen, Praxen und Krankenhäusern den reibungslosen Ablauf einer Beratung oder eines Abbruchs beeinträchtigen, mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Gut so. Fundis sollten nichts zu sagen haben – erst recht nicht, wenn es um den Uterus geht. Allein Schwangere sollten entscheiden, ob und wie sie abtreiben sowie ob sie sich überhaupt beraten lassen wollen oder nicht.

All das hat in Deutschland nämlich noch immer enge Grenzen: Wer straffrei abtreiben möchte, muss das in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen tun, sich zuvor beraten lassen und zwischen dem Beratungstermin und dem Abbruch drei Tage vergehen lassen. Sonst ist der Abbruch laut Paragraf 218 Strafgesetzbuch eine Straftat.

Das wurde als angeblich historischer Kompromiss verkauft, der aber mit der Selbstbestimmung von Schwangeren herzlich wenig zu tun hat. Momentan berät eine Kommission darüber, inwiefern Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden können. Das ist neben der Abschaffung des Paragrafen 219 a, also dem Paragrafen, der das Informieren über Abbrüche kriminalisierte, eine der wenigen Vereinbarungen in diesem Bereich, die bislang von der Koalition umgesetzt wurde.

Teilweise müssen Schwangere 200 Kilometer weit fahren, um ihre Schwangerschaft abbrechen zu können. Vielen Beratungsstellen mangelt es zudem an Geld, was sich auf die Qualität der Beratung auswirkt. Dabei ist im Koalitionsvertrag sowohl eine flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen als auch die Versorgungssicherheit von Abbrüchen vereinbart worden.

Es ist gut, dass die Koalition bis zum Sommer das Gesetz zur Gehsteigbelästigung verabschieden will. Was sie in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat, geht allerdings deutlich weiter. Um diese Ziele umzusetzen, bleibt immer weniger Zeit.

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