Großspenden an Parteien: Gegen den Anschein von Käuflichkeit

Die Linke lässt nicht locker in der CDU-Parteispendenaffäre. Nun will man die Union im Abgeordnetenhaus mit einem Antrag stellen.

Das Bild zeigt mehrere 100-Euro-Scheine.

Das bisschen Handgeld: Allein die Linke nimmt in Deutschland keine Großspenden von Unternehmen an Foto: Monika Skolimowska/dpa

BERLIN taz | Die Großspende des Immobilienentwicklers Christoph Gröner an die Berliner CDU gerät mehr und mehr in Vergessenheit. Ein Unding, findet die Linke – und startet jetzt einen neuen Anlauf, um die CDU zur Aufklärung der Affäre zu drängen. Die Spenden Gröners aus dem Jahr 2020 in Höhe von 320.000 und 500.000 Euro bleiben ein unglaublicher Skandal, sagt Sebastian Schlüsselburg, der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus: „Politik darf nicht mal den Anschein von Käuflichkeit haben.“

Zur Erinnerung: Die Spenden waren im Frühjahr dieses Jahres bekannt geworden. Gröner hatte damals offen erklärt, seine Spenden 2020 mit politischen Forderungen an Kai Wegners CDU verbunden zu haben. Die Bundestagsverwaltung hatte die Ermittlungen in der Sache eingestellt. Dagegen wertete ein von Lobbycontrol in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten im August die Zuwendungen als illegale Einflussspenden, die unzulässig seien.

Mit einem Abgeordnetenhausantrag will die Linksfraktion solchen Einflussspenden künftig einen Riegel vorschieben. Konkret soll der Senat per Parlamentsbeschluss aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, mit dem Parteispenden von Unternehmen generell verboten und die Höhe von Privatspenden auf 25.000 Euro im Jahr begrenzt werden. Der Antrag liegt der taz vor.

Die Gröner-Spende selbst wird im Antragstext mit keiner Silbe erwähnt. Klar ist aber, dass die Linke genau hierauf abzielt. So verknüpft auch Sebastian Schlüsselburg im Gespräch mit der taz die Spende und den Antrag, wenn er fordert: „Kai Wegner sollte die Spende umgehend zurückzahlen und die CDU unserem Antrag zustimmen, um wenigstens einen Teil des Schadens wiedergutzumachen.“

Auf Spenden angewiesen

Was Schlüsselburg auch weiß: Die Chancen, dass der Antrag eine Mehrheit bekommt, geschweige denn, dass die CDU dem auch noch zustimmt, tendieren gegen null. Nicht mal die Partei-Linken in der Berliner SPD wollen hier mitgehen. Lars Rauchfuß etwa, einer der bekanntesten Kritiker der schwarz-roten Koalition in der SPD-Fraktion, verweist darauf, dass die Linke keine Antwort darauf gebe, wie Parteien ohne Großspenden auskömmlich finanziert werden.

„Da muss man sich ehrlich machen. Letztlich sind die Parteien auch auf Spenden angewiesen, um ihrem im Grundgesetz vorgesehenen Auftrag der demokratischen Willensbildung nachzukommen“, sagt Rauchfuß zur taz. Dass die Linke mit ihrem Antrag die Gröner-Spenden weiter problematisiert, kann der SPD-Abgeordnete gleichwohl nachvollziehen. Denn: „Es kann nicht sein und ist mehr als irritierend, dass das einfach wegmoderiert wird.“

Wie die Linken und die Grünen fordert Rauchfuß unverändert, dass sich die CDU zu der Spende endlich erklärt. Auch der SPD-Mann sagt: „Die Alternative kann dann nur sein, dass das Geld an Gröner zurückgezahlt wird.“ Der Fall sei schließlich schon deshalb besonders schwerwiegend, „weil der Spendengeber öffentlich geäußert hat, mit seiner Spende die Erfüllung einer politischen Erwartung zu verbinden“.

Unterdessen wurde am Mittwoch auch von anderer Seite noch einmal an Gröners Spendierhosen erinnert: Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen teilte mit, dass sie innerhalb eines Monats per Crowdfunding mehr als 100.000 Euro gesammelt hat, um die Erarbeitung eines „wasserdichten“ Vergesellschaftungsgesetzes zu finanzieren. „Zugegeben, 820.000 Euro auf einen Schlag haben wir nicht geschafft“, sagte Initiativensprecherin Sprecherin Ida Mühlhaus mit Blick auf die Summe, die Gröner habe springen lassen, „damit Wegner und Co. weiterhin die Bodyguards der Konzerne spielen“.

Aber man wolle sich nicht beschweren, so Deutsche Wohnen & Co enteignen. Auch die 100.000 Euro genügten, um einen zweiten, rechtlich bindenden Gesetzesvolksentscheid in die Wege zu leiten, mit dem „der Willen von mehr als einer Million Ber­li­ne­r:in­nen endlich umgesetzt“ werden könne.

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