Verfahren um Ex-Präsident Donald Trump: Juristisches Auf und Ab

Die Straf- und Zivilverfahren, in die Trump verwickelt ist, reißen nicht ab. Vor Gericht kassiert er an einem Tag einen Erfolg und eine Niederlage.

Gerichtszeichnung von einem lächelnden Donald Trump vor Gericht

Gerichtszeichnung: Donald Trump bei einer Anhörung vor Gericht in New York am 25.03.2024 Foto: Jane Rosenberg/reuters

WASHINGTON taz | Der in mehrere Gerichtsverfahren verwickelte frühere US-Präsident Donald Trump hat am Montag einen juristischen Erfolg und eine Niederlage hinnehmen müssen. Zunächst entschied ein Berufungsgericht in New York, dass Trump nach seiner Verurteilung wegen betrügerischer Falschangaben über den Wert seiner Immobilien doch nicht sofort die Gesamtsumme von inzwischen rund 450 Millionen US-Dollar als Kaution hinterlegen muss. Stattdessen muss er nur 175 Millionen Dollar aufbringen.

Das bringt Trump zunächst aus dem Zugriff der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James. Die hatte angekündigt, mit der Pfändung von Trumps Liegenschaften zu beginnen, sollte er nicht bis Montag die Gesamtsumme hinter­legen können.

Trump war im November wegen Betrugs zu einer Zahlung von 350 Millionen Dollar verurteilt worden, weil er systematisch den Wert seiner Immobilien unrechtmäßig zu hoch angegeben hatte, um damit bessere Darlehenskonditionen bei Banken und Versicherungen zu bekommen. Die zu zahlende Summe ist mit Zinsen inzwischen auf rund 450 Millionen Dollar angewachsen. Das Berufungsverfahren steht noch aus, deshalb war zunächst die Zahlung als Kaution angeordnet worden – das aber hätte Trump nach eigener Aussage nicht leisten können. Die reduzierte Summe will er nunmehr binnen zwei Wochen hinterlegen.

Trump zeigte sich erfreut über die Entscheidung, fügte jedoch hinzu, dass er vollkommen zu Unrecht verurteilt worden und in allen Anklagepunkten unschuldig sei.

Niederlage im Fall Stormy Daniels

Anders als in diesem zivilrechtlichen Prozess musste Trump hingegen im Strafverfahren gegen ihn wegen der steuerrechtlichen Verschleierung einer Schweigegeldzahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels eine Niederlage hinnehmen. Trump hatte bei dem zuständigen Gericht in New York zu erreichen versucht, dass der für Mitte April geplante Prozessbeginn verschoben wird – idealerweise bis nach den Präsidentschaftswahlen am 5. November. Das lehnte der zuständige Richter am Montag ab: Dieses erste seiner vier Strafverfahren soll nun am 15. April losgehen.

„Dieser Fall hätte bereits vor dreieinhalb Jahren beginnen können. Und jetzt streiten sie sich über die genauen Tage, da sie den Fall unbedingt während der Wahl verhandeln wollen. Das ist Wahlmanipulation“, erklärte der 77-jährige Trump, der gegen die Entscheidung über den Prozessstart Widerspruch einlegen will. Trump soll Geschäftsdokumente gefälscht haben, um die Affäre und die – für sich genommen legale – Schweigegeldzahlung zu vertuschen. Es ist ein Vorwurf, der mit einer Strafe von bis zu vier Jahren Gefängnis geahndet werden könnte.

In den anderen Strafverfahren geht es um Trumps Versuche, die Wahlniederlage 2020 rückgängig zu machen, und seine Handhabung von geheimen Dokumenten nach seinem Auszug aus dem Weißen Haus. Die Verfahren liegen derzeit auf Eis, weil Trump beim Obersten Gerichtshof der USA darauf klagt, dass alles, was er noch als amtierender Präsident unternommen hat, unter eine vollständige Immunität fällt. Das halten viele Rechts­ex­per­t:in­nen für absurd, doch zu ihrer großen Überraschung nahm der Supreme Court die Klage an und will ebenfalls im April beginnen, darüber zu verhandeln.

Sollte Trump überraschend recht bekommen, wären die Verfahren hinfällig. Allein durch die Annahme der Klage ist es unwahrscheinlich geworden, dass die Strafverfahren noch vor der Wahl in entscheidende Phasen gehen oder gar Urteile gefällt werden.

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Am 3. November 2020 haben die USA einen neuen Präsidenten gewählt: Der Demokrat Joe Biden, langjähriger Senator und von 2009 bis 2017 Vize unter Barack Obama, hat sich gegen Amtsinhaber Donald Trump durchgesetzt.

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