Bildersuche im Netz: Google darf bunt bleiben

Der Gewinner heißt Google, der Verlierer ist ein Fotograf: Der Bundesgerichtshof hat die Bildervorschau des Internetkonzerns für rechtmäßig erklärt.

So bebildert Google Google. Bild: screenshot: google

KÖLN taz | Manchmal dauert der Gang des Rechts doch etwas länger. 10 Jahre nachdem Google seine Bildersuche vorstellte, hat der Bundesgerichtshof dem Dienst nun zum zweiten Mal seinen juristischen Segen gegeben und die Klage eines Fotografen abgewiesen.

Auslöser des Streits waren Bilder der Moderatorin Collien Fernandez, die vom Hamburger Fotografen Michael Bernhard stammen. Der Fotograf klagte dagegen, dass die Bilder in der Google-Bildersuche als Thumbnail auftauchten und auf Webseiten verwiesen, die die Verwendung des Motivs nicht lizenziert hatten.

Inwieweit Google für die Inhalte der Seiten verantwortlich gemacht werden kann, die auf den Suchergebnisseiten auftauchen, ist immer wieder Grund für juristische Auseinandersetzungen. In diesem Fall hatte das Landgericht Hamburg dem Fotografen Recht gegeben und Google zur Unterlassung verurteilt. Im Juni 2010 entschied das Oberlandesgericht gegenteilig. Der Bundesgerichtshof wies nun die von Bernhard angestrengte Revision endgültig ab.

Google muss keine Lizenzen suchen

"Die von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers durch Einstellen von Abbildungen des Werkes ins Internet wirksam erklärte Einwilligung in die Anzeige in Vorschaubildern ist nicht auf die Anzeige von Abbildungen des Werkes beschränkt, die mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind", erklärt der BGH.

Sprich: Da Bernhard der Veröffentlichung im Internet prinzipiell zugestimmt hat, muss er mit den Kleinversionen der Bilder auf Google leben. Dass die Suchmaschine die Bilder auch auf Seiten gefunden hat, die Bernhard nicht bezahlt haben, ist nicht Googles Fehler.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der BGH entschieden, dass Webseiteneigentümer gegen die Google-Bildersuche nicht vorgehen können. Denn es ist ohne weiteres möglich, die Suchalgorithmen von Google abzuweisen, wenn man seine gesamte Website oder Teile davon nicht erfassen lassen will. Dazu muss nur eine kleine Textdatei auf dem Server abgelegt werden, die den Suchmaschinen klare Anweisungen gibt.

In der damaligen Entscheidung hatte der BGH noch offen gelassen, ob Google bei vorliegenden Urheberrechtverletzungen eventuell anders handeln müsse. Das wäre allerdings der Todesstoß für die Google-Bildersuche in Deutschland gewesen. Denn die Suchprogramme von Google können unmöglich ermitteln, ob die Milliarden Fotos im Index ordentlich lizenziert sind. Entsprechend erleichtert zeigte sich das Unternehmen.

Google enttarnt Rechtsverletzer

Für Fotografen sind keine wesentlichen Nachteile zu erwarten. "Das Urteil orientiert sich am wirklichen Leben", sagte Fischmann der Nachrichtenagentur dpa. Statt Google zu verklagen, können sie den Dienst nutzen. "Das ist eine Möglichkeit, um Rechtsverletzungen zu entdecken", sagt Fischmann.

Besonders nützlich ist eine Funktion, die Google kürzlich eingeführt hat: Statt nur nach Textbeschreibungen der Bilder zu suchen, kann man bei Google seit wenigen Wochen auch die eigenen Bilder hochladen und die Suchmaschine gibt identische oder ähnliche Bilder aus. Fotografen wie Bernhard können so schnell entdecken, wenn ihre Bilder unlizenziert verwendet werden und den Betreibern der Websites direkt Rechnungen schicken.

Ende September wurde über diese Möglichkeit schon ein prominenter Rechtsverletzer gefunden: Ausgerechnet der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder, der für ein scharfes Eintreteten gegen Filesharer eintritt, verbreitete auf der eigenen Homepage mehrere unlizenzierte Bilder.

Völlig frei von juristischen Einschränkungen ist die Suchmaschine allerdings nicht. Allein im zweiten Halbjahr 2010 verzeichnet Google 61 Entscheidungen deutscher Gerichte, Inhalte aus dem Index zu entfernen. Der Konzern hat deshalb 1513 Webseiten und 4 Bilder von den Ergebnisseiten ausgeschlossen. Meist geht es um Verleumdungsklagen, doch auch die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierten Inhalte werden ausgeschlossen.

Wie effektiv dieser Schritt ist, ist allerdings nicht klar – die US-Version der Suchmaschine ohne diese Einschränkungen ist nur einen Mausklick entfernt.

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