Ermittlungen zur Neonazi-Terrorzelle: Zschäpe wegen Mordes ohne Anklage?
Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Zschäpe kann womöglich nicht wegen Mordes angeklagt werden. Das Innenministerium meint, es lasse sich nur der Vorwurf der Brandstiftung erhärten.
HALLE afp | Die zu der Zwickauer Neonazi-Zelle gehörende Beate Zschäpe kann womöglich nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden.
Wie die Online-Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung berichtet, geht man im Bundesinnenministerium davon aus, dass sich gegen Zschäpe letztlich nur der Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung erhärten lasse. Die Zeitung berief sich auf die Spitze des Ministeriums.
Zwar war Zschäpe jahrelang gemeinsam mit ihren Gesinnungsgenossen und mutmaßlichen Haupttätern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund. Sie schweige jedoch und werde dies nach Einschätzung des Ministeriums auch weiterhin tun, berichtete das Blatt.
Das würde bedeuten, dass Zschäpe die Mitwisserschaft beziehungsweise die Beteiligung an den zehn Morden der Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" nicht nachgewiesen werden könne, zitierte die Zeitung aus den Ministeriumskreisen. Dies hätte die Folge, dass der NSU nicht als terroristische Vereinigung gelten würde, weil eine terroristische Vereinigung laut Paragraf 129a Strafgesetzbuch aus mindestens drei Menschen besteht.
Gelinge der Nachweis der Mitwisser- bzw. Mittäterschaft von Zschäpe oder anderer inhaftierter Verdächtiger nicht, seien Böhnhardt und Mundlos im juristischen Sinne als Einzeltäter zu werten, berichtete die Mitteldeutsche Zeitung.
Neben Zschäpe sitzen vier weitere Verdächtige in Untersuchungshaft. Generalbundesanwalt Harald Range hat die Anwendung der Kronzeugenregelung auf Zschäpe bereits abgelehnt. Dafür seien die Vorwürfe zu schwerwiegend, erklärte er in Interviews. Die Kronzeugenregelung ermöglicht Strafmilderung, wenn ein Verdächtiger aussagt.
Leser*innenkommentare
Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig
Gast
Es steht nicht im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob ein Gesetz (§ 46b StGB) angewandt wird oder nicht. Wenn ein Beschuldigter "Aufklärungshilfe" im Sinne dieser Norm liefert, dann entscheidet allein das Gericht über die Höhe des "Rabatts" auf die Strafe.
Gerade an dem "NSU-Fall" wird deutlich, welchen Irrsinn der Gesetzgeber - auch gegen die Willen des Deutschen Richterbunds - mit diesem § 46b StGB fabriziert hat.
Wenn Z. nun aussagt und die Strukturen aufdeckt, muß die Suppe eben ausgelöffelt werden. Dann ist sie für die 10 Morde unter Umständen nach 10 Jahren wieder draußen, bei "guter Führung" noch eher.
Brandeis
Gast
Was die Sprache angeht, bin ich d'accord. Konnte v.a. mit dem Titeln nichts anfangen. Hört sich ein wenig danach an als ob die Gute ohne Anklage wegen Mordes verurteilt werden soll ;-). Würde Webmarxist wahrscheinlich gut in den Kram passen :-).
@tim: Ersten wird hier Demokratie und Rechtsstaat verwechselt und zweitens gilt im Rechtsstaat immer noch der Grundsatz "nullum crimen sine lege scripta, stricta, Herta et praevia". Wenn der § 129a StGB nicht passt und § 211 StGB nicht nachgewiesen werden kann, bleibt halt nur noch die schwere Brandstiftung (1-15 Jahre) oder sogar versuchte Brandstiftung mit Todesfolge (10-15 Jahre bei Milderung mindestens 2 Jahre). D.h. Frau Zschäpe geht auf jeden Fall in den Knast.
Genau das sollte man auch den Opfern bzw. ihren Familien erklären.
Pether
Gast
"Genau" schrieb:
> Es ist ein Trauerspiel, welches Deutsch unsere
> Journalisten heute schreiben.
[...]
> [...] gegen ein Gesetzt verstoßen [...]
> [...] Wiederstand [...]
Ah, verstehe.
mehrdad
Gast
sieht nach vioel heisse luft um nichts aus.
die linken medien wollten uns schon eine "braune RAF" andrehen und nun kommt raus, dass keines der morde strafrechtlich relevant mit den 2 toten "nazis" in verbindung gebracht werden kann.
wie broder sagte:
je länger das NS regime zurückliegt, desto stärker wird der "kiampf gegen rechts".
ich vermute eine grossangelegte propagandawelle mit dem endziel, islamkritiker endgültig zum schweigen zu bringen, indem man sie mit den idioten der NPD gleichsetzt. die NPD ist ohnehin zu hälfte mit V-leuten durchsetzt.
erschreckend finde ich es, dass den linken medien das GG egal istr, wenn es gegen rechte geht.
wenn die linkspartei und RAF killer hier freiheiten geniessen, dann auch die "nazi" zelle.
ebenso erschreckend ist es, dass niemand in der linken presse über den killer aus belgien redet. z.b. darüber, dass er marokaner war und auf seine facebook seite links zu islamistische seiten veröffentlicht hatte und fraunfeindliche aussagen tätigte.
komischerweise gibt es da keine besessene untersuchung der umstände durch die presse und er wird als einzelltäter abgestempelt.
tim
Gast
ich weiß wirklich nicht mehr, ob dieser staat noch demokratisch ist.das recht gilt nicht für alle, denn wenn es um rechtsradikale geht funktioniert die einzigartig auf einmal haben die soviel rechte, da wundert mann sich. da sind die toten unwichtig, das sind nur Ausländer... es waren einmal ja, die Juden nach 6 Millionen war es erst ein verbrechen.
wie in der nazi zeit fungiert die Staat Sicherheit Dienst ganz gut und der Staat versucht alles zur vertuschen .Nur wie lange geht sowas gut........
und für die VIER WÄNDE NAZIS ihr könnt hier nach rechtschreib fehler suchen
Das kleine Dummerchen
Gast
In dubio pro reo ist schon in Ordnung, aber warum habe ich jahrzehntelang gegen meine Überwachung ankämpfen müssen, nur weil ich eine satirische Zeichung aus der Titantic ins Auto gehängt habe und dann wegen 129a Werbung für terroristische Vereinigung angeklagt wurde. Da war man auch nicht so zimperlich. Zumindest gleiches Recht für alle.
Liebe Grüsse
das kleine Dummerchen
Johnny Cynic
Gast
@Webmarxist:
In dubio pro reo
Jon
Gast
@Webmarxist:
Wer das den Angehörigen erklärt? Rechtstaatlichkeit ist manchmal eine fiese Sache, kein Kindergarten. Da hilft auf die Feststellung "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen" nicht weiter. Es hilft nicht, dass man evtl. im Einzelfall sich andere Regeln wünscht: Sie sind sinnvoll. Eine Änderung ihrer würde letztlich zur Willkür führen.
Webmarxist
Gast
Reichen die Beweise gegen Beate Zschäpe und Holger G.,Andre E.,Ralf W. und Matthias D. nicht aus, kann der "Nationalsozialistische Untergrund" vom Gesetze her, nicht als rechte Terrororganisation eingestuft werden, weil Sie eine Person zu wenig sind . Wer erklärt das, den Angehörigen der Opfer?
Faschismus ist keine Meinung,sondern ein Verbrechen.
vic
Gast
Hey, Schriftgelehrte.
Sonst get`s gut?
Felix Werner Ludwig
Gast
Ich hätte es als Taz genau so geschrieben, damit Ihr Euch darüber aufregen könnt! ^^
Genau
Gast
kann mich Dillinger nur anschließen. Die Schlagzeile ist sowas von falsches Deutsch! "sitzt" oder ähnliches müsste dort noch eingefügt werden. Es ist ein Trauerspiel, welches Deutsch unsere Journalisten heute schreiben.
Davon abgesehen darf in einem Rechtsstaat nur jemand für etwas bestraft werden, der beweisbar gegen ein Gesetzt verstoßen hat. Alles andere ist Willkür. Auch wenn wir alle glauben, dass dieser Mensch "Böse" ist und wir meinen "Der gehört ins Gefängnis". Wenn wir diese Rechtsstaatlichkeit nicht mehr beachten, öffnen wir Diktatur und Faschismus alle Türen. Denn dann wird so eine Art von Verfolgung und Bestrafung bzw. "Wegsperren ohne Richterspruch auf Grund von stichhaltigen Beweisen" bald auch auf viele angewendet werden, die dem Staat und den Mächtigen ins Konzept pinkeln. Recht wie Links orientiert. Auch Bürger die Ihre Meinung äußern oder Wiederstand gegen die Mächtigen praktizieren ohne Gesetze zu brechen. Dann gute Nacht. Wir sind kurz davor.
Duffy Duck
Gast
Falsch, dillinger! "taz.de wegen den Sprech kaum schuldbar", müste es heisen. taz.de macht fiel gantze Satze mit allen dran! Orndentlichkeit mus sein!
dillinger
Gast
"Zschäpe wegen MORDES kaum anklagbar", müsste es heißen.