Polizeaktion zum Frauentag: Razzien bei Frauenhassern

Er­mitt­le­r:in­nen gehen bundesweit gegen Verfasser von frauenfeindlichen Postings im Netz vor. Der „Aktionstag“ hat eine längere Vorgeschichte.

Eine Frau schaut auf einen Bildschirm und liest Beleidigungen auf Facebook

Häufig werden Frauen in Postings sexualisiert beleidigt und verleumdet Foto: epd/imago

BERLIN afp | Zum diesjährigen Frauentag am 8. März haben sich der das Bundeskriminalamt (BKA) und der neue Generalbundesanwalt Jens Rommel etwas Besonderes ausgedacht. In elf Bundesländern standen am Donnerstag – einen Tag vor dem Internationalen Frauentag – Er­mitt­le­r:in­nen von Polizei und Staatsanwaltschaft bei verschiedenen Verfassern von frauenfeindlichen Postings im Internet vor der Tür. Mit ihrem „Aktionstag“ gingen sie gegen 45 Beschuldigte vor, teilten die federführende Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das BKA in Wiesbaden mit. Statt Blumen hatten sie Strafanzeigen dabei.

Seit 2022 gibt es ein Projekt, um Frauenfeindlichkeit im Internet zu bekämpfen. Es untersucht den Umfang, die Strafbarkeit sowie die Staatsschutzrelevanz derartiger Beiträge im Internet und erhebt potenzielle Verbindungen zu politischem Extremismus. Auf dieser Grundlage seien Verfahren wegen digitaler Hasskriminalität zum Nachteil von Frauen eingeleitet worden. Darauf baut nun der „Aktionstag“ auf. Bereits im Vorfeld seien Maßnahmen bei weiteren 37 Beschuldigten erfolgt, erklärten die Behörden.

Die Er­mitt­le­r:in­nen hätten dafür auf Onlineplattformen gezielt nach frauenfeindlichen Postings mit strafrechtlicher Relevanz gesucht. Diese seien dann strafrechtlich vorbewertet und nach Ermittlung der mutmaßlichen Urheber an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet worden.

Breites Spektrum an Straftaten

Frauenfeindlichkeit im Internet gebe es in unterschiedlichen Formen, so die Ermittler:innen. Manchmal paare sich Frauenhass mit rassistischen, volksverhetzenden Inhalten. Daneben seien auch Postings festgestellt worden, in denen Frauen sexualisiert verleumdet und beleidigt oder öffentlich aufgefordert, sogenannte Nacktfotos zu versenden. Weitere Straftaten: Vergewaltigungen und sexuelle Nötigung öffentlich zu begrüßen oder Folter- und Tötungsvideos öffentlich zu verbreiten.

BKA-Präsident Holger Münch erklärte: „Wir beobachten, wie Onlineplattformen immer häufiger zu Schauplätzen von Hass, Belästigung und Diskriminierung auch gezielt gegenüber Frauen werden.“ Die Ermittler gingen bewusst in die Räume des Hasses, um Taten und Täter festzustellen und zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, das geplante Gesetz zum Schutz von Gewalt bedrohter Frauen schneller umzusetzen. Das Gesetz, mit dem Frauen ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geboten werden soll, sei „überfällig“, erklärte die GdP-Bundesfrauenvorsitzende Erika Krause-Schöne. Aber das allein reiche nicht.

Aktuell fehlten in Deutschland mindestens 15.000 Plätze in Frauenhäusern. „Ohne die zusätzlichen Plätze können die bedrohten Frauen ihren gewalttätigen Männern nicht entfliehen“, erklärte Krause-Schöne. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung auch die Haushaltsmittel, die für den versprochenen Schutz der Frauen erforderlich sind, unverzüglich bereitstellt.“

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